Wohngeld bei zusammengelegter Wohnung mit 2 Mietverträgen

  • Hallo in die Runde,


    ich hoffe erstmal, das Thema ist hier einigermaßen richtig. Ich konnte kein spezielles Unterforum zum Thema Wohngeld finden.


    Kann mir jemand bei oben genannter Sachlage weiterhelfen? Wir wollen zwei Wohnungen zusammenlegen, haben auch die Erlaubnis des Vermieters, der aber darauf besteht, die Mietverträge so zu lassen, wie sie sind. Das heißt, wir müssen 2 Verträge unterschreiben, werden aber die Wohnung mittels Durchbruch verbinden. Wie wird das Amt bei einem Antrag auf Wohngeld reagieren? Hat vielleicht jemand für diesen seltenen Fall Erfahrungen?


    Wäre super, wenn jemand dazu etwas sagen könnte, um unsere finanzielle Situation besser einschätzen zu können. Jetzt schon mal dankeschön!

  • Danke schon mal fürs Mut machen.


    Ich dachte bisher, dass nicht die Wohnungsgröße entscheidend ist, sondern die Miete. Bei uns war es immer so, dass es einen Höchstbetrag für die Miete gab, der mit Wohngeld gefördert wurde.


    Unser Vermieter hat noch nie etwas fürs Wohngeld ausfüllen müssen (oder meldet sich das Amt direkt bei ihm?).

  • Also mein Vermieter mußte seinerzeit nichts ausfüllen, als ich Wohngeld beantragt habe; normalerweise hat man selbst alle erforderlichen Unterlagen, die man einreichen muss, und das müßte auch in diesem Fall funktionieren. Nicht jeder, der Wohngeld bezieht, möchte, dass der Vermieter davon erfährt. Ich würde erst einmal all das einreichen, was du vorlegen kannst. Dies würde ich sehr kurzfristig tun (auch wenn noch Unterlagen fehlen sollten). Denn ab Antragstellung läuft der Anspruch und wird auch ab Antragstellung gezahlt, wenn es noch einige Zeit dauert, bis alle Unterlagen dem Amt vorliegen. Ich selbst habe das schon so praktiziert; wenn mir etwas wirklich unklar war, habe ich abgeschickt, was ich hatte. An dem dann eingehenden Schreiben des Wohngeldamtes erkennt man am besten, was wirklich noch gefordert wird. Manchmal ist das weniger, als man selbst vermutet hätte.

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen, wenn es um die Berechnung von Wohngeld geht. Ich weiß zwar, dass man bei der Gemeinde vor Ort Formulare ausfüllen muss, aber ich würde gerne wissen, ob überhaupt eine Chance besteht, Wohngeld zu erhalten. Der Sachverhalt ist wie folgt:


    Die Wohnung läuft auf beide Namen aber nur einer stellt den Wohngeldantrag:


    Der Verdienst beläuft sich auf etwas 1050 Euro/monatlich. Die Miete beträgt 371,22 Euro (hier ist Wasser etc. schon mit drin). hinzu kommen noch 100 Euro Nebenkosten für Strom und Gas.
    Die Mitbewohnerin ist im Augenblick arbeitslos. Aufgrund einer Sperre ist auch noch nicht bekannt, in welcher Höhe sie Anspruch hat. Sie hatte vorher eine Lehre begonnen, die dann abgebrochen wurde. Sie erhält lediglich das Kindergeld ihrer Eltern, also noch mal 150 Euro.


    Kann mir jemand sagen, ob in einem solchen Fall überhaupt die Chance besteht Wohngeld zu bekommen?


    Würde mich über Rückinfos freuen.


    Nella

  • Einen Wohngeldantrag kannst du schon stellen.Ob du etwas bekommst kann ich dir auch nicht genau sagen.Allerdings mußt du schon alle Einkommen angeben und wenn es bei deiner Mitbewohnerin noch nicht feststeht dann gibst du das einfach so an.Die Wohngeldstellen bearbeiten die Anträge nach Eingang das heißt rückwirkend gibt es da nichts und fehlende Unterlagen kannst du immer nachreichen.