Sparguthaben in der Bedarfsgemeinschaft

  • Guten Tag.
    Brauche einen Rat.Ich muss jetzt einen Antrag auf Hartz 4 stellen.Da im Schreiben wird gefragt ob ich ein Sparbuch habe.Nun zu dem Problem.Ich bin der Antragsteller und ich habe kein Sparbuch.Aber ich wohne mit meiner Freundin zusammen.Die Arge meinte das sie auch die Angaben von meiner Freundin braucht.Sie hat ein Sparbuch mit ca 6000 Euro.Muss sie Angeben das sie eins hat?Sie selber bezieht keine Leistung vom Amt.Sie ist angestellter Meister.Kann die Arge verlangen von Ihr das offen zu legen?Und wenn ja wieviel wäre dann der Freibetrag?Weil das ist ja ihr Geld und hat mit mir nix zutun.Bitte dringend um Rat.


    Danke


    MFG Scheerchen

  • Da du mit deiner Freundin zusammenlebst gehört sie mit in die Berechnung denn ihr bildet eine BG.Die ARGE wird ihr Geld bei dir anrechnen und wenn deine Freundin sehr gut verdient könnte es sein das du gar keine Leistungen bekommen würdest.Das Sparbuch müßt ihr also mit angeben.

  • Ok.Danke.Weiß ich bissle mehr.Nur wie hoch ist der Freibetrag?Sowas müßte es ja geben.Weil dann könnte man soviel vom Sparbuch abbuchen das nur noch der Freibetrag in etwa da ist.Den das würde nicht auffallen weil wir gerade erst eingezogen sind und noch Kaution und Möbel bezahlen müssen.Vielen Dank