Auch eine Eigenheimfrage...

  • Folgende Situation: wegen Schwangerschaft ist mein Vertrag zum 01.11. nicht verlängert worden. Da ich am 07.11. schon in Mutterschutz gehe und danach dann auch daheim bleiben möchte werde ich ja nun nicht wirklich lange ALG I beziehen Sprich, am Ende des MuSchu muss ich dann ALGII beantragen.


    Jetzt ist die Frage was ist wenn unser Eigenheim über die 130qm die so wie ich gelesen habe gerade noch akzeptiert werden groß ist? Wir sind mit Baby Nr. 2 dann 4 Personen und haben 160qm auf 5 Zimmer verteilt, dazu dann Küche, Diele und 2 Bäder.... werden dann überhaupt irgendwelche Kosten übernommen?


    Unser Einkommen wäre dann quasi ca
    im Dezember 1300€
    im Januar 1392€
    im Februar 1718€


    ab März dann 2213€



    Haben wir da überhaupt Anspruch auf ALGII Leistungen während ich nicht arbeite oder sieht es mit dem Einkommen eher schlecht aus?


    Danke für Antworten!

  • Sagt mal ,gehört bei der Berechnung eigentlich Diele/Flur/Küche/Bad zur Wohnfläche :confused: weil ohne haben wir im EG ca 70m2 und im DG ca 50m2, das wäre ja dann zusammen "nur" 120qm und dann wäre das bei der ARGE ja eigentlich kein Problem, oder?


    Wie muss ich eigentlich die qm nachweisen? Muss ich die in dem Antrag nur angeben und wenn die Zweifel haben können die ja messen kommen oder wie?

  • Du mußt alles, was das eigene Haus / Eigentum betrifft, nachweisen durch die entsprechenden Unterlagen, also Grundbuchauszüge, Architektenunterlagen betreffend das Haus und so weiter. Und leider ist die Größe, die noch akzeptiert wird, wirklich begrenzt auf 130 qm. In eurem Fall könnte ich mir vorstellen, dass es eher günstig für euch wäre, Wohngeld zu beantragen und ggf. auch "Kindergeldzuschlag / -schläge" (pro Kind 140 € je nach Einkommen, das angerechnet würde). Beim Wohngeld dürfte die Größe eures Hause keine Rolle spielen.

  • Nein, so schnell schießen die Preußen nicht. Stell`doch einfach mal den Antrag und sieh`, was passiert. Es könnte sein, dass die dir eine Auflage erteilen, bevor du H IV-Differenz bekommst oder es ablehnen mit irgendeiner Begründung. Keiner kann dich zum Verkauf zwingen. Aber wie schon geschrieben, würde ich parallel, und zwar zeitnah, um nichts zu versäumen, beide Anträge stellen, also sowohl den Wohngeldantrag als auch den Antrag auf aufstockendes H IV. Wie sieht es bei dir eigentlich krankenversicherungstechnisch aus, wenn du aus dem ALG II herausfällst?

  • Du mußt alles, was das eigene Haus / Eigentum betrifft, nachweisen durch die entsprechenden Unterlagen, also Grundbuchauszüge, Architektenunterlagen betreffend das Haus und so weiter. Und leider ist die Größe, die noch akzeptiert wird, wirklich begrenzt auf 130 qm. In eurem Fall könnte ich mir vorstellen, dass es eher günstig für euch wäre, Wohngeld zu beantragen und ggf. auch "Kindergeldzuschlag / -schläge" (pro Kind 140 € je nach Einkommen, das angerechnet würde). Beim Wohngeld dürfte die Größe eures Hause keine Rolle spielen.



    Und wenn wir nur den Grundbuchauszug haben? Und da steht nur "Gebäude- und Freifläche 529qm"... somit steht da ja nichts drüber wie groß das Haus ist? :confused:


    Das Problem ist dass wir gar nicht wissen wie groß das Haus so genau ist, also nur durch eigenes Ausmessen dann. Denn das Gutachten wird bei Gericht zur Zeit von uns angefochten weil das einfach mit gar nichts in diesem Haus übereinstimmt. :( Als Beispiel steht da dass wir an das öffentliche Gasnetz angeschlossen sind und unser Warmwasser über Durchlauferhitzer erwärmt wird. Wir haben aber tatsächlich eine Ölzentralheizung über die auch das Wasser erhitzt wird. Zudem haben wir laut dem Gutachten nur ein Stockwerk, nämlich das EG, bei dem die Wohnfläche 170qm beträgt. Stimmt auch nicht.


    Deswegen würden die Unterlagen ja auch gar nichts bringen da sie einfach falsch sind.... :confused:

  • Nein, so schnell schießen die Preußen nicht. Stell`doch einfach mal den Antrag und sieh`, was passiert. Es könnte sein, dass die dir eine Auflage erteilen, bevor du H IV-Differenz bekommst oder es ablehnen mit irgendeiner Begründung. Keiner kann dich zum Verkauf zwingen. Aber wie schon geschrieben, würde ich parallel, und zwar zeitnah, um nichts zu versäumen, beide Anträge stellen, also sowohl den Wohngeldantrag als auch den Antrag auf aufstockendes H IV. Wie sieht es bei dir eigentlich krankenversicherungstechnisch aus, wenn du aus dem ALG II herausfällst?



    Dann könnte ich denke ich mal über meinen Mann versichert werden.. werde ich denke ich mal sowieso wenn ich Hartz beziehen würde, oder? Also in die Familienversicherung mit rein?