Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Hallo, ich bin 63 und war die letzten 4 Jahre selbständig, davor 30 Jahre Hausfrau, unverheiratet mit einem Lebenspartner. Wir wohnen zur Miete in einem relativ großen Haus,mit 2 Wohnungen, da bis vor drei Jahren unsere Söhne noch hier lebten.Seit anfang des Jahres arbeitet mein Partner (71 Jahre) nicht mehr,er war auch selbständig, ich arbeitet in seinem Büro hier im Haus. Durch widrige Umstände haben wir alles verloren. Seine Rente,die er in Italien bekommt und meine, die ich beantragt habe,sind zusammen 550,- €. Dazu kommen hohe Schulden.
    Ich hatte einen gemeinsamen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt, ihn dann zurück gezogen, weil ich etwas Geld geerbt hatte und glaubte, eine Arbeit zu finden. Unsere Vermieter haben bis auf weiteres unsere Miete so gesenkt, das wir hier wohnen bleiben können.
    Das große Problem ist mein Lebenspartner. Er will seine Rentenpapiere und seine Konten nicht offenbaren!
    Da es im Haus 2 abgeschlossene Wohnungen gibt, will ich in die obere Wohnung ziehen mit einem eigenen Mietvertrag und dann nur für mich einen neuen Antrag stellen.
    Was ist beim Wohngeld oder der Beihilfe zur Miete ausschlaggebend, die qm der Wohnung oder der Mietpreis? Auch wenn ich alleine umziehe, eine so preiswerte Wohnung bekomme ich nirgenwo.

  • Wenn du - sozusagen - H IV beantragst, sind Größe der Wohnung und Miete ausschlaggebend. Beantragst du "nur" Wohngeld, ist lediglich dein Einkommen (woraus auch immer das besteht) relevant. Allerdings wird Wohngeld nur gewährt, wenn man daneben genügend Einkommen hat, um davon zu leben, also zumindest ein Einkommen über knapp der Höhe des Regelsatzes, den man erhielte, wenn man H IV bezieht.