Anrechnung der Erbschaft

  • Hallo,
    ich bin seit 1 JAhr arbeitslos und bekomme Geld von der ARGE.
    Bisher habe ich bei meinen Eltern zur Miete gewohnt. Jetzt ist mein Vater gestorben und meine 75 jährige Mutter im beglaubigten Testament die Alleinerbin des Einfamilienhauses. Trotzdem steht mir doch rein rechtlich ein Pflichtanteil zu, kann die ARGE jetzt auf den Verkauf des HAuses bestehen, obwohl ich und meine alte Mutter darin wohnen???Vielen Dank

  • Wenn deine Mutter als Alleinerbin im Testament steht, erbt sie - solange du nicht dagegen vorgehst - allein. Niemand kann dich dazu zwingen, deinen Pflichtteil zu beanspruchen oder einzuklagen und demnach kann dich / euch auch niemand dazu zwingen das Haus zu verkaufen. Fazit also: Solange du nichts gegen den letzten Willen deines Vaters unternimst, ist deine Mutter alleinige Erbin und du bleibst unangetastet weiter im H IV-Bezug. Solltest du deinen Pflichtteil beanspruchen , also diesen Anspruch gesetzlich durchsetzen wollen und erhalten, wird dir dieses Geld, also dein Erbe, dann natürlich auch "angerechnet", solange du im H IV-Bezug bist. Ich würde das nicht tun, sondern alles so lassen wie es derzeit ist, also: Mutter erbt nach Vaters tod und ihr beide lebt weiterhin in dem Haus. Wenn natürlich "dereinst" irgendwann auch deine Mutter "geht" und du dann erbst, geht es darum, wie groß das Haus ist. Wenn du sowieso schon darin wohnst und es liegt mit Grundstücksgröße und Wohnfläche innerhalb der zulässigen Vermögensfreigrenzen, ändert für dich auch nichts. Alles ist im Lot, alles für dich in Ordnung.