Begutachtung ärztlicher Dienst bei GdB80 notwendig?

  • Hallo,


    ich bin zu 80% schwerbehindert. Nun möchte meine zuständige Sachbearbeiterin eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit durchführen lassen.


    Ich meine mir fehlt nach einem Unfall vor 12 Jahren ein Bein, die Milz und mein linker Arm ist nur zu 60% einsetzbar, was soll da begutachtet werden? Mein Bein wächst (noch) nicht nach :rolleyes:
    Ist das Schikane? Sämtliche Unterlagen liegen beim Versorgungsamt.


    Ich möchte den ganzen Zirkus des JobCenters in diesem Bezug abwürgen und auf das Versorgungsamt, bzw. meinen Schwerbehindertenausweis verweisen.


    Steht mir das zu? Können Nachteile entstehen, also wenn mich der Dienst begutachtet? Wozu habe ich einen Schwerbehindertenausweis? Vielen Dank.