Differenzen

  • Hallo,


    ich beziehe schon seit langem Hartz IV und habe 2 Söhne (17 [Schüler] und 21 [macht Fachabi] Jahre alt).
    Wohne in Land Brandenburg in der nähe von Berlin.
    Mein 21 jähriger bezieht Bafög und wohnt noch bei mir.
    Seit neustem habe im Dezember letzten Jahres einen Antrag auf Wohngeld beansprucht.
    Ich hab meinem 21 jährigen Sohn nun den Antrag gestellt da für Kindergeld und Bafög nicht reicht.
    Das Problem ist nun das, das Sozialamt das Wohlgeld zurück beansprucht.
    Dürfen sie denn das überhaupt denn sie haben uns es als Tipp gegeben.
    Als ich dann heute da war haben sie gesagt das sie jetzt wieder es zurück nehmen.


    WIESO UND WARUM?


    Bitte um Hilfe

  • Also, dein 17jähriger Sohn ist Schüler und demnach auch noch bei dir bzw. mit dir gemeinsam H IV-bezugsberechtigt.
    Der 21jährige Sohn, der sein Fachabitur macht, wie du schreibst, bezieht Bafög. Ich weiß nicht, was oder welches Bafög er bezieht; es gibt da verschiedene Möglichkeiten, je nachdem eben, was er macht und wie sich dieses "Bafög" nennt. Es gibt demnach Schülerbafög, Studentenbafög, Berufsausbildungsbafög und so weiter. Die meisten "Bafög"-Arten schließen den zusätzlichen Wohngeldbezug aus, weil dieses Wohngeld in dem dann bewilligten Bafög bereits enthalten ist und nun natürlich nicht doppelt ausgezahlt werden soll(te).


    Fazit also: Rufe doch am besten mal die in dem Bewilligsbescheid (Wohngeld seinerzeit) genannte Stelle/Behörde an und erfrage genau, worauf sich die Rückforderung bezieht beziehungsweise, warum das Wohngeld zurückgefordert wird. Ich könnte mir vorstellen, dass sich dann einiges klärt.

  • Mein 21 jähriger Sohn bekommt monatlich 383 Euro.
    Der Grund soll sein das wir eine "Skala" von unserem Einkommen überschritten haben und somit irgendwie es
    zurück zahlen sollen, obwohl sie uns persönlich einen Antrag empfohlen hat.
    Und es kann ja auch nicht sein das sie jedes Halbjahr Differenzen beansprucht das schon seit 4 Jahren.

  • Also, um dir hier konkret - so also, dass es dir/euch helfen könnte -, anworten zu können, bräuchte man genauere Angaben. Mit "Skala" und Zurückzahlung kann ich nicht wirklich viel anfangen; auch nicht mit deinem letzten Satz, "das(s) sie jedes Halbjahr Differenzen" beansprucht ..."


    Nämlich - also Eines nach dem Anderen:
    - "Skala" von eurem Einkommen überschritten: Damit weiß ich wirklich leider gar nichts anzufangen


    - zurück zahlen: Das kann alles Mögliche bedeuten. Mein Sohn bekommt auch Bafög, das zur Hälfte Kredit ist und als solcher eben auch zurückgezahlt werden muß; nun kann ich abwägen, ob du auch so etwas meinst, oder meinst du etwas anderes?


    - Jedes Halbjahr Differenzen: Ich habe keine, aber auch gar keine, absolut Null Ahnung, was du damit meinst. ;Man müßte, um dir/euch helfen zu können oder eine halbwegs plausible Antwort zu erteilen, wirklich den gesamten Text wissen. So - wie von dir geschildert/geschrieben - vermutlich aus dem Zusammenhang gerissen -, ist das leider nicht möglich.


    Vielleicht kannst du doch noch etwas deutlicher werden oder wenigstens auszugsweise detailliert genau "zitieren", was in dem Schreiben an euch steht. Ansonsten wird eine Antwort nur schwierig zu formulieren sein, oder aber sie ist ungenau und auch nur "in etwa" oder "könnte sein".

  • Ich versuche noch einmal von vorne.
    Wir alle leben in einer gemeinsamen Wohnung, ich bin arbteitslos erhalte dem nach H IV und habe einen Minijob ab 1.01.10 von einem Brutto 80,00 Euro.Mein 21 jähriger Sohn macht Fachabitur und bezieht Kidergeld + Bafög.
    Da mein 21 jähriger Sohn noch bei mir wohnt muss es mir Mitanteile zahlen, somit rat mit meine Beraterin einen Antrag auf Mitanteile zu beanspruchen, das habe ich gemacht.
    Als dann der Bescheid kam und ging zu H IV und sie sagten mir das Geld was ich von H IV bekam, sie es zurück nehmen, da ich für meinen Sohn den Antrag für das Wohngeld gestellt habe.


    Wenn irgendwelche Fragen von Kosten oder ähnliches sind bin jederzeit bereit sie zu beantworten.


    Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
    Haben sie recht?

  • Ist ganz lieb, dass du antwortest, aber für mich nach wie vor schwierig, den Zusammenhang zu verstehen. Aber vielleicht hilft dir folgende Antwort: Wohngeldbezug, also das, was du für deinen Sohn "Mietanteil" nennst, und H-IV-Bezug schließen sich normalerweise gegenseitig aus, so dass ich davon ausgehe, dass dein Sohn folgendes erhält: Kindergeld, (Schüler-) Bafög, Wohngeld. Neben diesen Sozialleistungen kannst du nicht außerdem noch H IV-Geld beantragen. Damit haben die Sachbearbeiter Recht, das wäre sozusagen (einfach gesagt): "doppeltgemoppelt", Verstehst du, was ich meine? Ich gehe also davon aus, dass die dir gemachte Mitteilung oder der Bescheid rechtens ist/sind.

  • Danke ich verstehe endlich.
    Aber warum hat dann meine Beraterin es empfohlen ....
    Kann ich dann Wohngeld von meinem Sohn wieder "kündigen" und es gibt dann auch keine probleme mehr für die Zukunft ?


    Oder kann man das irgendwie anders machen?


    Großen Dank

  • Irgendwie ist das alles Kuddelmuddel, ich weiß auch nicht was Skala sein soll, wenn ich zwei Eier kochen will, fülle ich den Behälter mit Wasser bis zur "Skala" weich, mittel oder hart.:D
    Dann 80 € brutto, ist das der Stundenlohn :confused:. Der Sohn bezieht Kindergeld und bezahlt davon einen Mietanteil :confused: Und warum wird Wohngeld zurück verlangt, wenn du schon länger Hartz IV bekommst und erst seit Dezember Wohngeld beziehst?