Nicht verheiratet und trotzdem Unterhalt???

  • Das kommt darauf an, wie alt euer gemeinsames Kind ist. Ich mutmaße mal (mehr ist anhand deiner sehr gering gehaltenen Angaben nicht `drin), dass dein Kind noch unter 3 Jahre alt ist. In dem Fall ist es oft so, dass die Ämter bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes Unterhalt auch für die Kindesmutter einfordern, also so lange, wie sie (theoretisch, wenn sie vor der Schwangerschaft einen Job gehabt hätte) in Erziehungsurlaub bleiben könnte.