Anspruch und Vermögen

  • ich bin 18jahre und seit 6 monaten halbweise. ich habe ein erbe angenommen in form von einer immobilie die mir nun zu 50% gehört, die naderen 50% gehören meinem vater der aber nichts von mir wissen will und alleine mit seiner neuen partnerin in der wohnung lebt. die immobilie ist 60tsd euro gesamt wert und mit der selben summe noch belastet.


    das amt erkennt mir kein h4 zu, da ich angeblich vermögen habe. ich weiß nicht was ich tun soll, da ich derzeit von niemandem etwas bekomme. ich schlafe hier und da und"schnorre" mich durch.


    welchen anspruch habe ich und an wenn kann ich mich wenden?


    danke

  • du hast abgesehen vom immobilienbesitz aufgrund deines alters kein hartz4-anspruch. da sind deine eltern voll verantwortlich. da es ja nur dein vater gibt muss er für dich unterhalt zahlen. zudem müsste er dir für die gemeinsame wohnung miete zahlen oder dir den 50prozentigen anteil auszahlen.

  • Bekommst du Halbwaisenrente, wenn ja - wie hoch ist die -? Und wird das staatliche Kindergeld an dich direkt ausgezahlt, das sollte so sein. Hast du schon lange nicht mehr mit deinem Vater zusammengelebt (vermutlich ist das so, wie sich deine Schilderung anhört)? In dem Fall müßte an sich eine Ausnahmeregelung greifen, was H IV-Bezug betrifft. So wie sich das darstellt, brauchst du das aber gar nicht; du brauchst "nur" Nerven, Geduld und ggf. auch noch einen guten Anwalt, der aber unbedingt "Fachanwalt für Familienrecht, sprich: Unterhaltsrecht) sein sollte. Dazu würde ich dir vorerst aber noch nicht raten, weil Anwälte ja auch nach Gegenstandswerten als Grundlage zur Gebührenermessung abrechnen und die halbe Wohnung unter Umstände dabei (in den Schriftsätzen) eine Rolle spielen wird. (Das ist ziemlich sicher). Aber auch dies hat Vor- und Nachteil, denn:


    An deiner Stelle würde ich (also du selbst zunächst) deinen Vater per Einschreiben-Rückschein auffordern:
    1) Sein Einkommen nachzuweisen, aus dem sich der Untehalt für dich berechnen wird, also auch den/die letzten oder vorletzten Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommenserklärung des Finanzamtes (also das Ergebnis: den Bescheid des Finanzamtes),
    2) Forderst du ihn in diesem Schreiben auf, dir deinen Erbanteil (hälftigen Wohnungsanteil) auszuzahlen, wie er das händelt, muß dich nicht interessieren (das schreibst du aber nicht dazu, sondern bleibst bitte sachlich),
    3) Wenn du es "möchtest", und nur dann, bietest du ihm an, dass er dich "zunächst" noch nicht auszahlen muß, sondern monatliche Mietzahlungen an dich vornehmen soll.


    Du läßt in dem Schreiben nicht offen, dass du auf jeden Fall - sollte er sich weigern, das zu tun, wozu er verpflichtet ist -, natürlich selbstverständlich mithilfe eines Anwaltes deine Ansprüche durchsetzen wirst. Für all das setzt du ihm maximal eine Frist von 2 Wochen, nach denen du, solltest du ohne Antwort bleiben, notwendige Schritte in die Wege leiten wirst. Dies würde ich auch unmißverständlich ausformulieren. Auf jeden Fall wirst du nicht noch einmal nachfragen, vielleicht kannst du das so schreiben, dass ihm das klar wird, denn er scheint ja ziemlich abgebrüht zu sein.


    Fazit:
    - Entweder er reagiert nicht; dann gehst du zum Anwalt und setzt via Prozesskostenhilfe die "Maschinerie" in Gang; die Kosten dafür muß später sowieso dein Vater zahlen, weil er definitiv verlieren wird. Wenn er nicht zahlen will, also die Kosten, mußt du die zwar zunächst verauslagen, erhälst die aber nach Verkauf der Wohnung zurück von dem Teil deines Vaters, in den die Kosten via Zwangsvollstreckung einfließen und an dich zurück auf diesem Wege.


    - Er reagiert teilweise: Unterhalt ja, Wohnung nein oder umgekehrt. Egal, dann "nimmst" du erst einmal das, was er anbietet und gehst gegen den Rest dennoch vor - wie vorbeschrieben -.


    Ergebnis
    Sollte er sich dann doch zur Mietzahlung durchringen, lasse dich nicht "behumpsen", sondern erkundige dich nach ortsüblichen Vergleichsmieten, die als Grundlage genommen werden sollten. Bei alledem schließe auf keinen Fall[B][/B]einen Dauermietvertrag, sondern einen zeitlich begrenzten - beispielsweise einen auf zunächst einmal 1 Jahr, der sich jährlich verlängert, wenn "du" nicht kündigst, denn: Wenn du diesen Mietvertrag über beispielsweise fünf Jahre schließt und er danach dann doch keinen Unterhalt mehr zahlt, hast du weder eine Möglichkeit, deinen Unterhalt im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben, noch kannst du die Wohnung verkaufen, weil du ja "vermietet" hast. Also sei vorsichtig und überlege alles zwanzigmal hin- und her.


    Mit dieser Miete, der Halbwaisenrente, staatlichem Kindergeld, ggf. noch Unterhalt und zusätzlichem Wohngeld solltest du dann auch ohne H IV über die Runden kommen, das alles zusammen hört sich eigentlich sogar recht gut an, findest du nicht.
    Und dann hast du ja auch noch die halbe Wohnung im Hinterkopf.


    So - ich hoffe, ich konnte dir in etwa eine Richtung zeigen -. Wie gesagt: Das hier ist lediglich eine Möglichkeit, wie "ich" vorgehen würde.


    Gruß und laß mal hören, wie es weitergeht. Das ist interessant und hilfreich. Lirafe