wer kann helfen

  • Hallo ihr lieben.


    also es geht darum,


    -mein lebensgefährte hat im februar 2010 seine ausbildung erfolgreich abgeschloßen und am 26. februar gekürzten lohn und BAB erhalten ( knapp 200€).


    - sein alg 1 wurde bewilligt bekam vom 24.02 - 28.02.2010 nachgezahlt.


    - da sein alg1 aber zu wenig ist bekommt er noch ergänzendes alg2 ab dem 1.3.2010


    nun sind wir hier am diskutieren.


    da er sein lohn bab am 26 feburar bezog ist er der meinung das er noch alg2 ab den 1.3.2010 noch nachgezahlt bekommt. er spekuliert auf den zuflußprinzip. genauso kam bab auch immer im selben monat zum schluß sogar 1 tag nach der abschlußprüfung
    erklärung: da er am 3.9.07 seine ausbildung anfing und alg2 bezog und sein erster lohn am 26.9.07 kam.da er dann für den monat september alg 2 zurück zahlen musste


    ich wiederum bin der meinung das er für monat märz nichts mehr bekommt da ja das geld vom lohn und bab was er am 26.februar bekam für monat märz ist so wie es immer war.
    erklärung:
    wir sind eine bedarfgemeinschaft.sein alg 1 wird ja beim alg2 angerechnet.der neue bewilligungsbescheid läuft ab 1.3.2010 wo er mit berrechnet wird
    ich bekam immer 170€ auf mein konto überwiesen die miete ging direkt am vermieter. somit hat er ausgerechnet das noch ein betrag von 356 € für märz laut neuem bescheid offen ist.
    wie gesagt nun sind wir hier am diskutieren. wer hat recht mein lebensgefährte oder ich
    danke euch schon mal im vorraus

  • hallo danielo
    erstmal danke schön


    also heiß das jetz das das jobcenter uns noch die restlichen 356€ zahlen muss?


    es ist so ich bekam immer so um die knapp 700€ alg2 davon wurden gleich 526 am vermieter gezahlt ( volle miete) und den rest wie diesen monat für märz 170 bei mir aufs konto.

  • guten morgen


    nein wir kommen aus berliin es ist eine 3 zimmerwohnung .


    genau das was uns 3 als bedarfsgemeinschaft zu steht.


    also er bekommt 169,50€ alg1 265,11€ regelleistung alg2 + 171,80€ mietanteil
    ich bekomme 265,12€ alg1 + 171,77 € mietanteil und unser sohn bekommt 7,27€ regelsatz + 171,80€ mietanteil ist ein insgesamt einkommen von 1052,87€ alg2 ab monat märz 2010. auf mein konto habe ich 170,52 € und der vermieter 526 € ist gesamt 696,52. da wir aber ein insgesamt einkommen von 1052,87€ haben und nur 696,52€ bekommen haben fehlen da ja noch genau 356,35€ die fehlen.

  • dass es da noch einen sohn gibt, ging aus deinen posts nicht hervor. demzufolge ist euer anspruch wie folgt:


    für die erwachsenen 646 € plus 215 € fürs kind regelsatz und526 € miete. sind 1387 € gesamtanspruch. gibt es da noch unterhaltszahlungen oder etwa kindergeld für einen von den erwachsenen?

  • sorry hatte ich wohl vergessen zu erwähnen


    nein es ist unser gemeinsamer sohn er wird doch das alg1 mit 139,50€ angerechnet auf uns 3 verteilet
    deswegen bekommt doch er und ich nur 265€ regelsatz anstatt 323€ und vom sohn 31€ regelsatz (abzug Kindergeld) nur noch 7,27€


    zu stehende leistung (aktueller bescheid ab dem 1.3.)
    er: 265,11 regelsatz + 171,80 mietanteil
    ich : 265,12 regelsatz + 171,77 mietanteil
    kind: 7,27 regelsatz +171,80 mietanteil
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    gesamt 1052,87 alg 2 pro monat
    erhalten haben wir bzw ich auf meinem konto 170 und den rest also 526€ der vermieter


    kindergeld wird doch vom regelsatz abgezogen in der berechnung als 215-184= 31€

  • also nun, da ich alle zahlen habe, müsstet ihr 1063 € von der arge bekommen, 184 € von der kindergeldstelle und die besagten 139,50 € alg1. sind gesamt also 1386 €.
    wenn dem so ist, dann srimmt meine rechnung von oben auf einen euro genau.

  • genau er bekam ja für februar noch 28,25€


    ja ist alles richtig aber beantwort doch nich wirklich meine frage wir haben doch NUR 170€ diesen monat an alg2 bekommen und der vermieter seine 526 € was ist mit dem rest alg2