Zusammen ziehen mit der Partnerin?!

  • Guten tag
    Also ich (20) und meine Freundin (19),
    Haben vor so schnellst wie möglich zusamm zu ziehen,
    sie wohnt im saalkreis bei ihrem vater in ner 3 raumwohnung 330 warm
    der vater hat vor ausziehen und ich vor für ihn in die wohnung zu ziehen...
    und ich wohn allein in nem städtchen daneben.
    alles schön und gut nun waren wir beim amt in meiner stadt die meinten alles kein problem familien zusammführung geht klar noch am selben tag waren wir dann in ihrer stadt auf dem amt un die meinten es geht nich das ich mit einziehe so wie oben beschrieben..zumin. geht es nur wen sie ein kind erwarten würde?!




    also ich versteh die ämter nich,
    kann uns vielleicht jemand sagen wie wir vorgehen und was wir machen solln???


  • was gibt es da zu verstehen? Deine Stadt will einen Leistungsempfänger loswerden und Ihre Stadt will keinen neuen hinzubekommen.

  • Ich würde ganz einfach folgendes machen.
    Mir von meiner/meinem SB schriftlich geben lassen, dass ich umziehen sprich im Sinne einer "Familienzusammenführung" bei meiner Freundin einziehen darf. Dann einziehen und mich sofort ummelden. Anschliessend zur Neuen zuständigen ARGE gehen und mich hier melden. Damit bist Du Deiner Pflicht bei Deiner zuständigen ARGE nachgekommen eine Umzugserlaubnis zu erhalten. Die Freundin soll dann fristgerecht eine Veränderungsmitteilung an ihre ARGE geben, dass sich die Verhältnisse in der BG geändert haben. Mir ist nicht bekannt, dass Deine Freundin eine Genehmigung von ihrerer zuständigen ARGE benötig wenn Du bei ihr einziehen willst. Außerdem ist auch ALG II Empfängern zu erlauben, ihren Wohnort frei zu wählen. Und die sinnlose Maßnhame unter 25 Jahren trifft bei Dir auch nicht zu da Du ja bereits alleine in einer eigenen Wohnung wohnst.


    Schau auch mal hier : http://www.tagesschau.de/inland/urteilzuwohnortwahl100.html