ALG II nach Studium - ARGE fordert tägliche Bewerbung auf all. Arbeitsmarkt

  • Hallo zusammen,


    habe ein paar Fragen an euch, da ich irgendwie der ARGE Köln nicht alles glauben kann und will:


    Ich habe mein Studium beendet und danach versucht ALG II zu beziehen. Wurde mir damals gesagt, dass meine Elter mich ja schließlich 50% während des Studiums finanziert haben und dass auch noch 3 Monate nach dem Studium tun müssen. Stichwort: erweiterte Unterhaltspflicht. Sinn: es ist natürlich das ein Übergang Studium - Job nicht immer 100% gelingt. Dazu ein Urteil vom OLG Hamm, das so etwas im Jahr 1989 mal beschlossen haben soll. - Gut, haben mich meine Eltern so lange finanziert (waren natürlich nicht begeistert)


    Jetzt habe ich aktuell einen Anlauf genommen, da 3 Monate vorbei:
    Gespräch mit Sacharbeiter sehr nett, alle Unterlagen bekommen, Erläuterungen etc. folgten. Dazu am selben Tag nen Termin bei der Unterhaltsherziehung (sort habe ich damals die 3 Monate Regelung erzählt bekommen).


    Der dortige Mitarbeiter sagt dann einfach nur: Das haben sie wohl damals nicht ganz richtig verstanden: Sie haben in und nach den 3 Monaten natürlich weiterhin die Pflicht alles zu tun um nicht mehr auf die Leistung der ARGE angewiesen zu sein und müssen sich daher auf dem all. Arbeitsmarkt (spricht: Kellnerjobs, Pizzafahrten) bewerben. Zitat:"Wir sehen so 1 Bewerbung pro Tag als ausreichend an. Dann schaffen sie auch noch die normalen Bewerbungen welche ihrem Profil entsprechen, der Tag hat ja 24h".


    Ist das so rechtens ? Der Mitarbeiter klang recht überzeugend, aber andererseits ist das doch nicht alles so willkürlich, oder ? Könnten ja auch 2 oder 3 pro Tag sein wie ich den verstehe... Außerdem: Wie steht das im Verhältnis zu den Bewerbunge aus dem Eingliederungsvereinbarung ?


    Besten Dank für eure Hilfe! (Am besten mit Quelle oder Beleg falls vorhanden).

  • Pro Tag eine Bewerbung ist schon etwas sehr viel.Bindend ist für dich eigentlich was in deiner EGV steht.Wenn dort 1 Bewerbung pro Tag steht müßtest du dich auch so bewerben bzw. auf den Monat gerechnet.Allerdings frage ich mich wo du diese ganzen Firmen hernehmen willst.Du eignest dich doch nicht für jeden Beruf.

  • Danke für Deine Antwort!


    Das ist gerade der springende Punkt:


    In der Eingliederungsvereinbarung steht: 15 Bewerbungen im Monat. Damit sind "normale" Bewerbungen auf Jobs gemeint, die meinem Profil entsprechen, also auf die ich mich eh bewerben würde.


    Der Mitarbeiter von der Unterhaltsheranziehung spricht aber unabhängig davon von täglichen Bewerbungen auch dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h. Kelnnerjobs, Autoüberführungen, Callcenter ect. Diese Jobs haben natürlich nix mit meinem Profil zu tun oder sind auch keine Vorschläge der ARGE. Aber solch ein Job würde mich nicht mehr abhängig von der Sozialleistung machen und angeblich bin ich ja verpflichtet alles zu tun meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern.


    Auf meine Nachfrage bei meinem Sacharbeiter habe ich jetzt die Antwort erhalten, dass wenn dort Bewerbungsnachweise gefordert werden dies grundsätzlich legitim sei, da die Unterhaltsgruppe ebenfalls eine Abteilung der ArGe ist und daher auch das SGBII im weitesten Sinne überprüfen wird / muss.


    TOlle Anrtwort, aber ist das wirklich so richtig ? Dann könnten die ja eigentlich fast alles Fordern....