Hallo zusammen,
habe ein paar Fragen an euch, da ich irgendwie der ARGE Köln nicht alles glauben kann und will:
Ich habe mein Studium beendet und danach versucht ALG II zu beziehen. Wurde mir damals gesagt, dass meine Elter mich ja schließlich 50% während des Studiums finanziert haben und dass auch noch 3 Monate nach dem Studium tun müssen. Stichwort: erweiterte Unterhaltspflicht. Sinn: es ist natürlich das ein Übergang Studium - Job nicht immer 100% gelingt. Dazu ein Urteil vom OLG Hamm, das so etwas im Jahr 1989 mal beschlossen haben soll. - Gut, haben mich meine Eltern so lange finanziert (waren natürlich nicht begeistert)
Jetzt habe ich aktuell einen Anlauf genommen, da 3 Monate vorbei:
Gespräch mit Sacharbeiter sehr nett, alle Unterlagen bekommen, Erläuterungen etc. folgten. Dazu am selben Tag nen Termin bei der Unterhaltsherziehung (sort habe ich damals die 3 Monate Regelung erzählt bekommen).
Der dortige Mitarbeiter sagt dann einfach nur: Das haben sie wohl damals nicht ganz richtig verstanden: Sie haben in und nach den 3 Monaten natürlich weiterhin die Pflicht alles zu tun um nicht mehr auf die Leistung der ARGE angewiesen zu sein und müssen sich daher auf dem all. Arbeitsmarkt (spricht: Kellnerjobs, Pizzafahrten) bewerben. Zitat:"Wir sehen so 1 Bewerbung pro Tag als ausreichend an. Dann schaffen sie auch noch die normalen Bewerbungen welche ihrem Profil entsprechen, der Tag hat ja 24h".
Ist das so rechtens ? Der Mitarbeiter klang recht überzeugend, aber andererseits ist das doch nicht alles so willkürlich, oder ? Könnten ja auch 2 oder 3 pro Tag sein wie ich den verstehe... Außerdem: Wie steht das im Verhältnis zu den Bewerbunge aus dem Eingliederungsvereinbarung ?
Besten Dank für eure Hilfe! (Am besten mit Quelle oder Beleg falls vorhanden).