Umzug wegen 420 € job, anspruch auf leistung?

  • Hallo, ich habe seit ca. 2 Monaten einen Minijob in Thüringen und wohne derzeit aber noch bei meinem Freund. ca. 185 km von Zuhause weg. Ich habe schon eine abgeschlossene Berufsausbildung und finde aber derzeit nichts weiter. (bewerbe mich aber ständig) :)


    Mein Problem ist nun ich kann mich noch nicht ummelden, weil ich nun mal noch keine Wohnung hier habe, geschweige denn das Geld dazu.
    Das Amt meinte nun aber zu mir, dass die Agentur in meiner Stadt dadurch noch zuständig für mich ist, würde das helfen, wenn ich mich auf meinen Freund seine Wohnung erst mal ummelde?


    Ich habe dann heute zu dem noch gesagt bekommen, das ein 420€ Job nicht als Grund reicht um von zu Hause auszuziehen und dadurch ALG II zu beziehen, stimmt das oder wollten die mich einfach nur los werden? und was hat das damit Aufsicht das ich eine Umzugsgenehmigung aus meiner Stadt oder so brauche?


    Nun habe ich noch die Möglichkeit gelesen, das man auch einfach Wohngeld beantragen kann,
    das hat nichts weiter mit dem Amt zu tun.
    Übernehmen die dann meine ganze Miete?



    lg Julia

  • Es ist richtig, dass die ARGE für Dich zuständig ist, wo Du polizeilich gemeldet bist. Selbstverständlich kannst Du dich bei Deinem Freund anmelden. Ich würde hier empfehlen erst einmal das sogenannte Probejahr in Anspruch zu nehmen, damit der Verdienst des Freundes erst einmal nicht in die Berechnung Deines Leistungsanspruches mit einfliesst. Wohngeld kann man nur beantragen, wenn man kein ALG II bezieht(hier sind die Kosten für Wohnen bereits enthalten). Bist Du kein Leistungsempfänger kann dieses beantragt werden auch bei ALG I. Die volle Miete wird durch die Wohngeldstelle nicht übernommen. Deinen etwaigen WG Anspruch kannst Du mit einem der vielen WG Rechner im Netz harausfinden.