Einstiegsgeld ja o. nein?

  • Hallöchen,
    heute habe ich mal wieder ne Frage.
    Bei meinem Männe im Team sind 2 Personen, die derzeit auf 400€ jobben. Nun bekommen sie rückwirkend ab 01.07.´10 einen Veränderungsvertrag, es wird ein Teilzeit-GleitzonenVertrag. Haben die beiden die Möglichkeit nun auch rückwirkend Einstiegsgeld zu beantragen oder nur ab dem Tag der Änderung?
    Kann da jemand Tips geben, wie sie den Antrag dann stellen können?
    Dankeschön.


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    P.S.
    Ich habe auch endlich eine Teilzeitstelle bekommen, nun sind wir wieder einen Schritt weiter. Mein Männe ist auch seit Juli endlich wieder in Arbeit, trotz Herzinfarkt vor 2 Jahren und keiner wollte ihn bisher. Es tut ihm echt gut, wieder arbeiten zu dürfen. Kämpfen lohnt sich echt. :)

  • Hallo BineNRW


    Meines Wissens ist eine rückwirkende Antragstellung für Eingliederungsgeld §§ 16, 29 SGB II nicht möglich. Dieses sogenannte Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung vom Amt und wird von ARGE zu ARGE unterschiedlich gehandhabt. Auch was die Leistungshöhe betrifft. Größe der BG, zu erwartendes Entgelt usw. sollen bei der Leistungsfestsetzung mit einfließen. Den Antrag sollen die beiden Kollegen einfach formlos stellen, indem sie der ARGE mitteilen, dass sie ab dem ….2010 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und Einstiegsgeld gem. obiger §§ beantragen.


    Glückwunsch zum Teilzeitjob.


    Grüße charly599