Unser Sohn ist in der Woche im Internat

  • Hallo ich bin heute erste mal auf dieser Seite und finde es toll, das man sich über Hartz IV austauschen kann.
    Meine Sachlage betrifft unseren 11-jährigen Sohn. Er hat nur zwei Lernschwächen und besucht deshalb eine spezielle Schule mit Internataufenthalt. Wir bezahlen die Vollverpflegung selbst. Er ist in den Ferien , am Wochendende und wenn er mal krank ist zu Hause, lebt also ganz normal in unserer Familie.
    Nun will die Arge ihm seine Leistungen komplett streichen. Er soll sich sein Geld vom Sozialamt holen. Das Sozialamt sagt aber, er gehört zur Bedarfsgemeinschaft und muss sein Geld von der Arge kriegen.
    Kennt sich jemand damit aus und kann uns helfen?
    Danke im Voraus
    Kati

  • Hallo,


    euer Sohn ist noch keine 15 Jahre, also hätte er wenn überhaupt, Anspruch auf Sozialgeld von der ARGE.
    Die Voraussetzung für Sozialgeld ist laut Gesetz:


    Sozialgeld können alle nicht erwerbsfähigen Personen(1) erhalten, wenn sie hilfebedürftig(2) sind und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen(3) in einer Bedarfsgemeinschaft(4) leben.



    Punkt 1 und 2 treffen wohl zu. Punkt 3 und 4 wären noch zu prüfen.


    Ich hoffe ich habe dir ein wenig helfen können, aber ich fürchte du musst einen kompetenten Anwalt aufsuchen. Bist du Hartz IV - Empfänger kannst du dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht oder deiner Gemeindeverwaltung holen, so brauchst du bei Anwalt nur 10,- € bezahlen.



    MfG


    Wolfgang.

  • Danke für die Info, das gleiche haben wir auch schon recherchiert und müssen uns dafür provessionelle Hilfe gegen die Arge holen.
    Wieder ein Beleg, dass die Arge gegen die Menschen arbeitet und nicht für den Menschen.


    Mit besten Grüssen
    Kati