Anrechnung -Kindergeld

  • Hallo, brauche dringend Hilfe!!!!!!!!


    Mein Sohn lebt in seiner eigene Wohnung und bekommt Grundsicherung weil er behinder ist. Darüber hinaus bin ich auch noch vom Vormundschaftsgericht als seine gesetzliche Betreuerin bestellt und muss somit Ihm auch sein Geld einteilen.
    Ich bin im öffentlichen Dienst tätig als Raumpflegerin und musste über meinen Betrieb das Kindergeld für meinen Sohn beantragen und erhalte es auch. Für diese Kindergeld muss ich ja auch Stellungsnahme 1 mal im Jahr beim Vormundschaftsgericht beziehen.


    Nun meine offizielle Frage, darf die Arge das Kindergeld bei mir anrechnen?
    Ich nutze es ja nicht für mich und wie kann ich mich dann wären, denn es ist ja für mich Neuland.


    Danke für Eure Hilfe.
    LG

  • Erst einmal Danke für die Antwort.
    Nein das Kindergeld wird bei der Grundsicherung bei meinen Sohn nicht angerechnet.
    Der Landkreis wollte das Kindergeld abgetreten haben, aber mein Betrieb hat diese widersprochen, da ich genau angeben konnte für was das Kindergeld verbraucht wird.


    LG