zählt Einkommen der Frau (Studentin)

  • Hallo,


    als Neuling der Materie hätte ich einige Fragen.


    1. Ist es richtig, dass beim ALGII eine Art Mietzuschuss berechnet/enthalten ist? Der Gang zur Wohngeldstelle bleibt einem demnach erspart?
    2. Wird das Einkommen meiner Frau bei der Berechnung auch mit berücksichtigt, wenn sie aktuell Studentin ist und gegenwärtig ihr Pflichtpraktikum absolviert? (Bruttoeinkommen 1000 Euro)


    In diversen ALGII Rechnern kommt man bei der Onlineberechnung zu extrem unterschedlichen Ergebnissen. Eine genaue Auskunft wird eswohl nur im Amt geben, richtig?


    Danke für eure Hilfe


    bye

  • Hallo,


    wenn du Falschauskünfte haben willst geh zum Amt!! Gestern habe ich in der Widerspruchstelle gehört, dafür können wir nichts, es sind ja alles Quereinsteiger. Die Falschauskünfte gehen bis in den Bereich des § 339 StGB.


    Miete und Heizung plus Regelsatz plus Mehrbedarf ist im ALG II enthalten.


    Das Einkommen jedes Mitgliedes derBG wird angerechnet. Freibeträge sind :


    Grundfreibetrag incl. 30,- € Versicherungspauschale 100,- €.


    Von 100,- bis 800,- Einkommen Eigenbehalt 20%
    von 800,- € bis 1200,- € Eigenbehalt 10% mit Kind bis 1500,- € Eigenbehalt 10%.


    ab 400,- € netto können alle Kosten der Arbeit, dafür entfällt der Grundfreibetrag, also nachrechnen.
    Auch KFZ-Versicherung, Haftpflicht usw. kann abgesetzt werden. Selbstständige haben noch weitere möglichkeiten. Fahrten zur Arbeit können für hin - und zurüch mit 0,20 € abgesetzt werden.


    Bei Fragen schau auch unter Begriffserklärungen unterhttp://hartz-4-einfach.de


    Gruss


    Wolfgang