Heizkosten

  • Hallo,


    ich hab mal eine Frage wegen Heizkosten.
    Habe mich mit meiner SB darauf geeinigt,die Heizkosten (in dem Fall Heizölrechnung) im voraus für das ganze Jahr zu bekommen. Ich muss dazu sagen, dass ich ein eigenes Haus besitze.
    Mir wurden Anfang des Jahres 1410l bei einer Wohnungsgröße von ca.75qm (Obergeschoss)zugesprochen.
    In der unteren Wohnung lebt meine Mutter, die selbst anteilig Heizkosten bezahlt.
    Bekanntlich war der letzte Winter extrem lang und kalt.Deshalb ist der Tank natürlich jetzt leer.
    Nach Auskunft meiner SB, steht mir für dieses Jahr kein Heizöl mehr zu, da ich im Januar für das ganze Jahr getankt habe.


    Muss ich jetzt bis nächstes Jahr ohne Heizung und warmes Wasser leben?


    Hilfe!!!


    Gruß
    anmavada

  • Gemäß § 22 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
    Die Aussage Deiner SB wäre eine klare Benachteiligung Deiner Person gegenüber jenen, die zur Miete wohnen und sich nicht selbst das Heizmaterial besorgen müssen!


    Ich empfehle Dir einen schriftlichen Antrag auf zusätzliches Heizöl für die restlichen Monate des Jahres zu verfassen und dabei auf § 22 und jene augenfällige Benachteiligung zu verweisen.


    lG Berthold

  • Hallo,


    BUNDESSOZIALGERICHT: 2009
    1. Die Angemessenheit der Höhe der Heizkosten ist im SGB 2 unabhängig von der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu beurteilen.
    2. Der Anspruch auf Heizkosten besteht in Höhe der konkret-individuell geltend gemachten Aufwendungen. Eine Pauschalierung ist unzulässig.
    3. Liegen die Heizkosten über einem aus einem bundesweiten oder kommunalen Heizspiegel zu ermittelnden Grenzbetrag, so sind sie im Regelfall nicht mehr als angemessen zu betrachten.



    Hier die Kurzfassung des Urteils. Ich hoffe das reicht, denn ich lebe zum Teil von der Weitergabe der von mir gesammelten Informationen. Viel Glück bei der Suche.


    Wolfgang

  • Hallo und danke für die Tipps.
    Werde einen Antrag auf zusätzliches Heizöl stellen.
    Glaube aber das dieser abgelehnt wird, da noch eine Klage gegen die ARGE läuft.
    Darin geht es um zu wenig gezahlte KdU.
    Ja, ich kämpfe schon länger um meine Rechte.


    Man braucht schon einen langen Atem und eine gute RAin und dadurch zu kommen.


    Melde mich sobald ich etwas Neues zu berichten habe.


    LG anmavada

  • Hallo,


    auch das ist eine Möglichkeit den Protest zu zeigen die ARGE´s mit Klagen einzudecken. Wenn alle Eltern gegen die ARGE´S wegen Bekleidungsgeld für Kinder klagen. Ist unser System nicht mehr in der Lage dass zu bewältigen.
    Formulierung der Klage habe ich vorbereitet und es laufen hier in Stade seit gestern auch schon einige. Nächste Woche habe ich eine Info-Veranstaltung und hoffe doch alle Eltern motivieren zu Können auch zu Klagen.


    Wolfgang


    Wer sich nicht wehrt(mit legalen Mitteln), lebt verklehrt.:mad:

  • Hallo,
    habe Heute Post bekommen .
    Und tatsächlich hat der Antrag Wirkung gezeigt.
    Ich bekomme nun noch einen Gutschein über 731 Liter Heizöl bis zum Ende des Jahres und ab 2011 bekomme ich 2200 Liter .


    Endlich mal was GUTES von der ARGE!!!


    Bis demnächst
    anmavada

  • Hallo,


    wir beziehen seit 2003 Hartz 4 Leistungen.
    Habe 2006 einen VL Sparvertrag abgeschlossen. 40 € gingen monatlich von meinem Nettoverdienst aufs VL Konto.
    Ende 2011 hatte unser Auto einen Totalschaden. Woher das Geld nehmen für ein anderes Auto?
    Von der Bank haben wir natürlich kein Geld bekommen. Haben daraufhin den VL Vertrag gekündigt und das Guthaben für ein neues Auto genutzt.
    Möchte jetzt wissen, ob wir deshalb mit Schwierigkeiten seitens des Jobcenters rechnen müssen.
    Mein Nettoverdienst wurde ja ohne Abzug der VL rate angerechnet.


    Mit freundlichem Gruß
    anmavada