Muss ich Angaben machen

  • Hallo Forum,


    habe eine Frage.


    Meine Mutter bezieht Hartz 4. Ich lebe mit ihr bis zum Ende meiner Ausbildung (Ende: 2011) in einer Wohnung, bin unter 25 und bin in einer Ausbildung, in der ich knapp 1000 Euro erhalte.


    Jetzt hat meine Mutter einen Fragebogen bekommen, in dem ich Angaben machen soll. Sie hat wohl gesagt, dass ich die Hälfte der Miete bezahle, was auch stimmt. Somit liegt dann wohl eine Haushaltsgemeinschaft vor?


    Bin ich denn jetzt wirklich verpflichtet Angaben gegenüber dem Amt zu machen, obwohl ich keinerlei Leistungen daher beziehe?
    Die geforderten Angaben beziehen sich auf eine Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge und halt die Fragen im Fragebogen.


    Wenn ich, dadurch dass ich die Hälfte der Miete zahle, verpflichtet bin Angaben zu machen, wäre es dann auch der Fall, wenn ich nichts zu der Miete bezahlen würde?


    Sollte ich jetzt keine Angaben machen müssen, würde sich das auf die Leistungen an meine Mutter auswirken, bzw. wenn ich jetzt die Angaben mache?



    Eine schnelle Antwort würde mich sehr erfreuen, vor allem weil ich es mir bei allen bestehenden Datenschutzregelungen einfach nicht erklären kann, wieso ich auf einmal mein Einkommen offen legen soll, obwohl ich keinerlei Leistungen beziehe.


    Nun denn, schöne Vor- und Weihnachtszeit noch!!

  • Hallo Mr. Pink,


    da Du keine Leistungen beziehst, brauchst Du auch dem Amt gegenüber keine Angaben zu machen. Natürlich solltest Du auch weiterhin deinen Mietanteil leisten, da Deine Mutter nur noch die Hälfte der Miete bezahlt bekommt.


    Gruß Gawain

  • Gut, vielen Dank erst ein mal für die wirklich schnelle Antwort.


    Jetzt schließen sich da aber weitere Fragen an.
    Kann auf Grund dessen meiner Mutter irgendwelche Leistungen vorenthalten werden, gerade weil ich keine Angaben mache? Also entsteht dadurch ein Nachteil für meine Mutter?
    Des Weiteren, gibt es ein Formular, in dem ich schreiben kann dass ich keine Angaben machen brauche oder würde ein formloses Schreiben reichen?


    Ich mache mir halt sorgen, dass Sie deswegen irgendwas nicht erhält oder nur gekürzt, weil ich keine Angaben mache. Aber ich fühle mich in meinen Rechten eingeschränkt,weil Daten erhoben werden, die das Amt doch eigentlich nichts angeht. Wenn es anders wäre, würde ich ja alles zu Verfügung stellen...


    Achso, und muss das Amt wissen, dass ich die Miete bereits zur Hälfte übernehme?

  • So.. jetzt erfahre ich gerade, dass meine Mutter von ALG 1 auf ALG 2 "gestuft" wurde (Wenn man das so nennt.) Vorher war ich in keinerlei Berechnungen aufgeführt, weil es dem Anschein nach nicht nötig war.
    Jetzt aber scheinbar schon.

  • Na dann ist ja nichts schlimmes passiert. Ich hatte schon befürchtet, Deine Mutter hätte das jetzt erst gemeldet, dass Du in Ausbildung bist.
    Also wie gesagt, Du musst keine Angaben machen. Deine Mutter allerdings sollte folgendes, formlose Schreiben aufsetzen:


    Hiermit erkläre ich, dass mein Sohn mit mir in Haushaltsgemeinschaft lebt und ich von ihm mit Ausnahme seines Mietanteils keinerlei Unterstützung aus seinem Einkommen oder Vermögen erhalte.


    Dies widerspricht der Vermutung, dass sich Angehörige, welche im selben Haushalt leben, unterstützen, wobei Deiner Mutter jegliche Unterstützung wieder in Abzug gebracht würde.

  • Und wieder danke für die Antwort und die Geduld!


    Soll also heißen, dass meiner Mutter mein Anteil an der Miete (ca. 260 Euro) von den Leistungen abgezogen werden würde?
    Aber wenn die gar nicht wissen wie hoch mein Anteil ist? Dann fehlt ja jegliche Berechnungsgrundlage..ich stell mir das so vor, dass die gucken, wie viel Leistung meiner Mutter zusteht. Der Betrag "Leistung X". Dann gucken die weiter, "Ah da lebt der Sohn , unter 25 Jahre in der Wohnung. Der könnte ja abdrücken." Macht also "Leistung X" minus den Betrag, den der Sohn abdrücken kann bzw. die Hälfte der Miete.
    Aber wenn die gar nicht wissen welcher Betrag da zur Debatte steht, können die das auch gar nicht anrechnen!? Ich will mich nicht quer stellen aber mir kommt es komisch vor, dass ich da jetzt Daten preisgeben soll.
    Und wenn jetzt meine Mutter da bereits gesagt hat, dass ich die Hälfte der Miete zahle, und zwar mit 260 Euro, hätten die ja eine Grundlage, was aber wahrscheinlich wieder bewiesen werden müsste (durch mich).
    Oder wie ist das?

  • Richtig, Deiner Mutter werden künftig nur noch 50% der Unterkunftskosten bezahlt, da ihr zu zweit diese Wohnung bewohnt. Grundlage ist der Mietvertrag, welchen Deine Mutter vorlegen muss. Es wird schlichtweg davon ausgegangen, dass Du die fehlende Hälfte der KdU bezahlen wirst!


    Um dies zu berechnen bedarf es keinerlei Angaben von Deiner Seite, somit auch kein Grund, Angaben zu machen. Du brauchst nicht befürchten, dass Deiner Mutter ein Schaden entsteht, wenn Du die angeforderten Unterlagen nicht beibringst.

  • Zur Kenntnis,


    habe mit einer von dem Amt da geredet, die die Schwester von nem Kumpel von mir ist. Also gehe ich davon aus, dass sie sich bemüht hat Licht ins Dunkle zu bringen und den Fall zu prüfen.
    Es sieht so aus, dass ich mein Einkommen etc. darlegen muss, damit meine Mutter den Antrag auf ALG 2 bewilligt bekommt. Das dient wohl dazu, die Leistungen für meine Mutter berechnen zu können.


    Am Telefon klang es jedenfalls einleuchtend, was mir da erklärt wurde.


    Ich finde es trozdem höchst bedenklich, dass ich als der jenige, der keinerlei Leistungen bezieht, Angaben machen muss. Und das wo alle Datenschutz rufen und ich nicht einmal Adressat dieser Inanspruchnahme der Leistungen bin.