Kostengarantiescheine nach Sanktion

  • Guten Abend!


    Ich benötige Rat in folgender Angelegenheit:
    Von der hiesigen Sozialagentur wurd mir eine Sanktion i. H. v. 60% meines Regelsatzes auferlegt. Zusätztlich zu dem nun fehlenden Geld muss ich monatlich 100 Euro an die Sozialagentur zurückführen. Mir bleibt somit für die kommenden drei Monate lediglich ein Betrag von 43,60 Euro. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Kostengarantiescheine?


    Mit freundlichen Grüßen


    Gerald

  • Hallo Gerald,


    egal was Du Dir zu Schulden hast kommen lassen, von dem verbleibenden Geld wirst Du wohl kaum die kommenden Monate überstehen.
    Du solltest beim Sozialamt vorsprechen, Deine Situation schildern und dort Geld zum Lebensunterhalt auf Darlehensbasis beantragen.


    In 2. Linie solltest Du im Hinblick auf bestehende und hinzukommende Rückzahlungen mit der Arge eine vernünftige Rückzahlungsrate vereinbaren! Die von Dir genannten € 100 übersteigen bei Weitem Deine Belastungsgrenze.


    Gruß Gawain

  • Hallo!


    nun, ich habe bei der hiesigen ARGE vorgesprochen, allerdings wurde mir ein Darlehen verwehrt. Stattdessen soll ich nun Lebensmittelgutscheine erhalten. Das Problem ist, dass ich vermutlich eine Grippe habe, den Arzt aber nicht bezahlen kann. Was kann ich in diesem Fall tun?


    Mit freundlichen Grüßen


    Gerald

  • Auch bei einer Notbehandlung sind Gebühren fällig.Irgendwann kommt auch da die Rechnung.Es gibt viele Ärzte die ohne die Zahlung der Praxisgebühr keinen behandeln weil sie ja auch am Ende mit der Krankenkasse abrechnen müssen und dann ihrem Geld hinterher rennen.Als nächstes hast du ja dann noch die Apotheke die auch Gebühren verlangt.Da gibt es keine Notfallbehandlung.


    Aber ganz ehrlich mein Mitleid hält sich in Grenzen.Wenn man seinen Verpflichtungen nicht nachkommt braucht man dann nicht jammern.