Schonvermögen, Mietwohnung,

  • :confused: Hallo,
    nun ist es bei mir soweit das ich demnächst ALG II beantragen muß. Hätte nicht gedacht das so etwas
    mir nachdem ich schon über 38 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe passieren würde.
    Habe deswegen schon ein paar Fragen auf dem Herzen vor Antragstellung.
    Schonvermögen: Habe einen über 10 Jahre alten PKW. Mit diesem PKW hatte ich ende 2009 einen Unfall.
    Habe auf Gutachtenbasis abgerechnet und nicht den PKW instand gesetzt. Der Restwert beträgt 550.- Euro.
    Nutzen tue ich diesen PKW noch heute.
    Außerdem habe ich noch ein 10 Jahre altes Motorrad, Händlerankauf 7.500 .- Euro
    Da ich ja einen Grundfreibetrag von 9300.- Euro habe wäre meine Frage, sind in diesem Betrag meine beiden Fahrzeuge
    geschützt bzw. unantastbar. Oder handelt es sich bei dem Motorrad um ein Zweitfahrzeug, sodass
    dieses nicht als angemessen zu betrachten ist.
    Sozialgeld / Sozialhilfe Da ich schon seit einiger Zeit durch krankheit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung
    stehe und dieses auch noch bis zu 5 Monate dauern kann, bzw. nicht erwerbsfähig bin somit ja auch
    nicht mindestens regelmäßig drei stunden pro Tag arbeiten kann. :confused: Habe ich das so richtig
    verstanden oder trifft das nicht auf mich zu. Wenn ja kann man dann auch an mein Schonvermögen gehen.
    Meine letzte Frage wäre wegen einer Anmietung einer Wohnung. Bin schon seit längerer Zeit bei
    Verwandten polizeilich gemeldet. Diese verlangen nun von mir das ich mir eine eigene Wohnung suche.
    Über die richtige Vorgehensweise ist mir nichts bekannt. Da ich noch über einen sehr kleinen Barbetrag
    verfüge könnte ich die Miete für eine Wohnung ca 1 bis 2 Monate bezahlen. Was soll ich tun :confused:
    Oder soll ich mein Anliegen bei Antragstellung von ALG II dem dortigen Sachbearbeiter schildern.
    Oder zuerst Wohnung mieten und dann Antrag stellen. Ich weiß alles einwenig verwirrend, weiß mir aber
    keinen Rat. Ach so, könnte man auch zu mir sagen verkaufe erst mal dein Auto oder Krad wenn die Sachbearbeiter merken das sie mir beihilfe zur Miete zahlen müßten.
    So ihr lieben nun mal genug, mein Kopf ist heiß. Achso wegen dieser Harzt 4 geschichte bin ich in ärztlicher
    Behandlung und nehme Antidepressive. Will kein Mitleid wollt das nur mal in den Raum stellen wie die ganze
    scheiße mich belastet.
    Danke euch schon mal alle ganz lieb.

  • 10 jahre altes auto und 10 jahre altes motorrad sind beide nichts wert und kannste behalten. da du derzeit weiniger als 3 stunden am tag arbeiten kannst, brauchst du nicht zur arge gehen. solange du arbeitsunfähig bist und noch keinen rentenanspruch hast, ist das sozialamt für dich zuständig.
    und da du nur über einen kleinen geldbetrag verfügst, dürfte das im rahmen des schonvermögens nicht relevant sein. aber aufpassen: die prüfen drei jahre rückwirkend.
    wohnung sollte für euren kandkreis/stadt angemessen sein. angaben dazu findest du hier:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    die wohnung solltest du dir vom sozialamt bewilligen lassen.

  • Soweit habe ich alles verstanden, aber das Du das so locker schreibst mit den beiden Fahrzeugen, das Motorrad
    ist nichts wert hat aber nachweislich einen Händelereinkaufswert von 7500.- Euro. Also ist es aber etwas wert.
    Oder verstehe ich das alles falsch. Ist ja auch alles Neuland für mich alles zu verstehen.

  • ein zehn jahre altes motorrad dürfte keinen oder nur einen kleinen wiederverkaufswert haben. daher würde weder dein anspruch auf Hartz4/sozialhilfe gemindert, noch würden sich im falle des verkaufes an den vermögensfreibeträgen was ändern. daher ist es für den sozialträger jacke wie hose, ob du das motorrad nun verkaufst oder nicht.
    für dich sollte sich allerdings die frage stellen, ob es als bedürftiger sinnvoll ist, ein altes auto und ein altes motorrad zuunterhalten. steuern, versicherung, tüv, evt. anfallende reparaturen, wie willst du das bezahlen?