Kinderzuschlag...Einkommen erwachsenes Kind?

  • Hallo,


    ich bin ganz neu hier und habe schon eine Frage ;-).


    Wie fließt das Einkommen (Azubi-Gehalt) erwachsener Kinder in die Berechnung des Einkommens ein, bzw. fließt es mit ein?


    Konkret:
    mein Mann hat ein Nettoeinkommen von ca. 1000 EUR, wir haben vier Kinder, drei davon minderjährig und Schüler, einen 19jährigen Sohn, der vergangenen Herbst eine Ausbildung begonnen hat.


    Wir haben Kinderzuschlag beantragt, der (nach über 4 Monaten Bearbeitungszeit und mehreren Nachfragen meinerseits) am 6. Januar endlich bewilligt wurde, zwar - erwartungsgemäß - nicht für den arbeitenden Sohn, aber für die anderen drei Kinder.


    Nur eine Woche später kommt ein neuer Bescheid mit der Aufhebung der Bewilligung. Begründung: Hilfsbedürftigkeit wird nicht vermieden :confused: .


    In der beigefügten Berechnung findet das Einkommen unseres ältesten Sohnes keine Beachtung, allerdings wurden (mehrfach ;-)) sämtliche Einkommensunterlagen seit September 2010 von ihm angefordert...warum, frage ich mich, wenn sein Einkommen nicht als Familieneinkommen zählt (mit dieser Begründung wird dann vermutlich auch ALG II abgelehnt werden, sollten wir es beantragen müssen:( ).

  • Wenn ihr vier Kinder habt davon drei ohne Einkommen und dein Mann nur 1000 Euro verdient müßtet ihr doch ALG2 beantragen.Wie bezahlt ihr alles von dem bisschen Geld?Das euch da der Kinderzuschlag abgelehnt wurde wundert mich nicht da ihr eigentlich Sozialleistungen bekommen müßtet.Das Einkommen deines Sohnes wird sollte er genug verdienen beim ALG2 nicht mitgerechnet und ihr würdet dann als Haushaltsgemeinschaft zählen.Er müßte sich dann mit an der Miete beteiligen.

  • Wenn ihr vier Kinder habt davon drei ohne Einkommen und dein Mann nur 1000 Euro verdient müßtet ihr doch ALG2 beantragen.Wie bezahlt ihr alles von dem bisschen Geld?Das euch da der Kinderzuschlag abgelehnt wurde wundert mich nicht da ihr eigentlich Sozialleistungen bekommen müßtet.Das Einkommen deines Sohnes wird sollte er genug verdienen beim ALG2 nicht mitgerechnet und ihr würdet dann als Haushaltsgemeinschaft zählen.Er müßte sich dann mit an der Miete beteiligen.


    1000 EUR Gehalt + 350 EUR Wohngeld + 740 EUR Kindergeld + 600 EUR Azubigehalt = 2690 EUR Familieneinkommen...damit macht man keine großen Sprünge, kann aber (über)leben. Lt. dem ersten Bescheid kämen dann 420 EUR Ki.zuschlag dazu, damit hätten wir etwas über 3100 EUR im Monat.


    Mein Mann hat früher deutlich mehr verdient, musste aber, nachdem er berufsunfähig geschrieben wurde umschulen und verdient nun leider nicht mal mehr die Hälfte :(

  • Das Einkommen deines Sohnes wird sollte er genug verdienen beim ALG2 nicht mitgerechnet und ihr würdet dann als Haushaltsgemeinschaft zählen.Er müßte sich dann mit an der Miete beteiligen.


    öhm...wir leben in einem Haushalt, natürlich würde bei ALGII das Einkommen meines Sohnes als "Einkommen der Bedarfsgemeinschaft" mit angerechnet :confused:!

  • Du hattest ja nur das Einkommen deines Mannes angegeben.Ihr könntet doch ALG2 beantragen.Ihr müßtet schon Leistungen bekommen.Das Einkommen deines Sohnes würde bei der Summe von 600 Euro nicht mitgerechnet werden weil er deutlich mehr Einkommen hat als was er an Leistungen bekommen würde und somit wäret ihr keine BG sondern eine HG.Er ist mit dem Einkommen durchaus in der Lage seinen Unterhalt eigenständig zu bestreiten.Er müßte dir dann aber seinen Mietteil geben.Jetzt ist es ja so das dein Sohn praktisch euch als Eltern unterhält mit seinem Einkommen.Das würde ich nicht wollen.

  • praktisch ist es so, dass mein Sohn sein gesamtes Gehalt für sich behalten darf!


    Offenbar weiß niemand eine Antwort auf meine Frage (die lautete: wird das Gehalt von erwachsenen Kindern, die noch bei den Eltern leben, beim Antrag auf Kinderzuschlag mitberücksichtigt?)?!

  • kurzes Update (denn nach einigen Telefonaten bin ich nun schlauer und kann meine eigene Frage beantworten), vielleicht ist es für andere ja von Interesse (denn geklickt wurde dieser Thread ja schon einige Male, auch wenn außer Kitty niemand geantwortet hat ;) ) :


    das Einkommen erwachsener Kinder wird als Familieneinkommen hinzugerechnet, wenn es mit im elterlichen Haushalt wohnt.