Bausparvertrag vor Hartz 4 gekündigt und ausgezahlt.

  • Guten Tag zusammen,


    und zwar geht es um folgendes. Mein Vater hat sein Bausparvertrag ein Monat vor dem Hartz 4 Antrag gekündigt und auf mein Konto auszahlen lassen. Er ist Drei Wochen vor auszahlung in eine kleinere Wohnung umgezogen und meine Mutter übernahm alle Kosten. Umzugs unternehmen neue Möbelierung usw natürlich will sie den Betrag von meinem Vater ( beide getrennt lebend seit 20 Jahren ) zurück haben. Wie kann man dem Amt am besten erklären das hier für der Bausparvertrag benutzt werden soll ? Gibt es irgend eine Regelung ? Neben dem Bausparvertrag der ja jetzt gekündigt ist gibt es noch eine Lebensversicherung die aber auch unter der Grenze von 9700 € liegt. Bitte um Rat...


    mfg,
    Christian

  • So geht das natürlich nicht! Ich gehe mal davon aus, dass der Bausparvertrag das Schonvermögen sprengen wird, zumal ja auch noch eine Lebensversicherung vorhanden ist.
    Dein Vater wird solange kein Hartz IV bekommen, bis das Geld aus dem Bausparvertrag in angemessenem Zeitraum aufgebraucht ist, oder muss Leistungen zurückzahlen, insofern sie ihm schon bewilligt wurden. Persönliche Schulden, auch die gegenüber der Ehefrau spielen hierbei keine Rolle.

  • man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern. klarer fall hier: das vermögen worde kurz vor hartz4-bezug versucht zu verschleiern indem man es auf das konte eines angehörigen überwiesen hat. daher sehe ich keinen hartz4-anspruch, ehe das wahrscheinlich über den vermögensfreibetrag liegende gled in einer angemessenen zeit verbraucht ist. also nicht gleich eine kreuzfahrt machen.


    Zitat

    Neben dem Bausparvertrag der ja jetzt gekündigt ist gibt es noch eine Lebensversicherung die aber auch unter der Grenze von 9700 € liegt.


    wenn die vermögensfreigrenze 9700 € ist, dann müsste dein vater 59 jahre alt sein. sollte der rückkaufwert der lebensversicherung und bausparvertrag nun unter dieser grenze liegen und kein weiteses vermögen vorhanden sein, dann darf die arge auch nichts anrechnen.

  • Zitat

    Also das heisst wenn ein Arbeitsloser Schulden macht oder welche hat dann spielt das für das Amt keine Rolle. Und wie soll dann ein Empfänger seine Schulden begleichen ???


    also euer anspruchdenken ist mal wieder bemerkenswert. da würden doch alle hartz4er schulden machen und sich die sache dann vom staat bezahlen lassen.
    und wie ein hartz4er seine schulden bezahlen soll, kann nicht die sache des gesetzgebers sein. es gibt doch schuldnerberatung, von der öffentlichen hand finanziert.
    und wenn ich das richtig lese, ist doch vermögen bei deinem vater vorhanden.
    skeptisch macht mich allerdings, dass der gute mann nun gerade kurz vor den bezug von hartz4 seinen bausparvertrag auflöst und mit schulden dasteht, dass geld aufs konto vom sohnemann überweist und dann schulden bei der getrenntlebenden frau hat. eine solche konstruktion kann einfach nicht klappen, dass musste in die hosen gehen.

  • Naja wie dem auch sei. Fakt ist aber das er Umgezogen ist und Teils neue Möbel angeschafft hat die er ja nicht direkt bezahlen konnte weil der Vertrag noch nicht ausgezahlt wurde. Fakt ist auch das das Amt den Umzug und die Renovierung hätte tragen müssen wenn er damit bis zum Hartz 4 Antrag gewartet hätte da er in einer viel zu großen Wohnung gelebt hat. Da aber eine schöne kleine passende Wohnung ende des Jahres frei geworden ist haben wir das selbst in die Wege geleitet bevor die Wohnung weg war.


    Nun sag du mir nicht das wir ein falsches Anspruchsdenken haben. Warum soll man dem Staat was schenken wenn er das Geld zum Fenster raus wirft. Es ist meiner Ansicht ( aber das gehört hier auch nicht her ) eine schweinrei das der Staat überhaupt an angespartes Geld dran darf. Man spart sein halbes Leben für seine Rente kommt dann in durch den Konkurs der Firma wo man schon mehr wie 15 Jahre arbeitet in die Arbeitslosigkeit findet dann kein Job mehr wegen des Alters und muss dann noch sein angesprates Geld aufbrauchen....

  • Dafür spart man ja, damit man in der Not was hat und ist die Not eingetroffen, dann muss man wohl oder übel erst einmal auf das Ersparte zurückgreifen, ehe man Ansprüche an den Staat stellen kann. Das ist alles schon so in Ordnung wie es ist. ;)