Weiterbewilligungsantrag Zinsen,Einmalzahlung

  • Hallo


    ich bin neu hier und habe auch gleich ein paar Fragen. Ich beziehe Hartz4, meine Frau arbeitet und ich habe noch eine Tochter. Wir haben alle ein Sparbuch, so wie ich das richtig gelesen habe muss ich Zinsen mit angeben. Das müsste dann die Anlage VM sein,oder?
    Ich habe mir als ich noch arbeitet ein Laptop mit 50€ Payback gekauft. Diese 50€ sind im Januar oder Februar auf mein Konto gutgeschrieben worden. Wo gebe ich diese 50€ Rückzahlung an?
    Und die letzte Frage.Ich habe von meinem Sparbuch 700€ auf mein Girokonto übertragen, weil ich sehr spät das Geld von der Arge bekommen habe, wie kann ich das angeben?
    Ich habe leider am Anfang vergessen das ich ein Freistellungsantrag bei meiner Bank vor Jahren gestellt habe, im Weiterbewilligungsantrag steht dieses gleich an erster Stelle, kann ich das noch nachträglich vornehmen?
    Ich habe leider Angst irgend etwas nicht richtig anzugeben und meine Leistungen nicht zu bekommen.
    Wäre schön wenn jemand sich melden könnte.
    Vielen Dank
    MFG

  • Diese 50€ sind im Januar oder Februar auf mein Konto gutgeschrieben worden. Wo gebe ich diese 50€

    Zitat

    Rückzahlung an?


    na wegen 50 euro wird die arge kein verwaltungsakt einleiten, genauso wenig wie bei der tatsache, dass du 700 € vom sparbuch aufs girokonto verfrachtet hast. das interessiert die herzlich wenig. erst wenn vom bundesamt für finanzen bei der alle 3 monate anstehenden automatisierten abfrage ungereimtheiten zu tage kommen, würde die arge intervenieren.

  • Danke


    erstmal, ja hab halt bisschen Panik. Was für Ungereimtheiten vom Bundesamt für Finanzen?
    Nicht das die mir einen Strick draus machen. Ist mir sowieso unangenehm.
    Das heisst jetzt ich soll es nicht angeben? Und was ist mit den Zinsen von den Sparbüchern? Es sind keine großen Beträge drauf und auch die Zinsen werden sich im 1stelleigen Euro Bereich halten.
    Bin leider ein bisschen ratlos zur Zeit.
    MFG

  • Gut die Frage ist ja auch soll ich und wo kann ich die 50€ von der Cash Back Aktion des Laptops angeben?
    Ich habe leider nichts passendes Gefunden wo ichs eintragen könnte.
    Und nochmal wegen dem Freistellungsantrag von der Bank kann ich diesen nachträglich eintragen das ich sowas habe? Ich habe ehrlich kein Vermögen auf der Bank so das sich das groß lohnen würde.
    Ich könnte nicht mal 1 Miete davon bezahlen.
    Wäre schön das noch zu wissen.
    Danke
    MFG

  • Ok


    ich hab aber noch nie den Freistellungsbefreiung bei der Arge angemeldet. Wie gesagt es ist sehr wenig Geld auf dem Sparbuch (weniger als 100€). Ich hatte das damals vergessen. Ist ja auch schon ewig her.
    Du meinst ich kann und sollte das mitangeben? Und mir kann nix passieren?
    Andere Frage wegen dem Cash Back, wenn die Arge die Kontoauszüge irgendwann mal sehen will dann stehen ja die 50€ als Kontoeingang drin.
    Ach alles verwirrend das ganze. Ich habe nur Angst das die mir deswegen an den Karren fahren könnten.
    Tut mir leid, ich kenne mich noch nicht richtig aus damit.
    MFG

  • nun nimm dich mal nicht so wichtig mit deinen paar euro fünfzig. was du angibst ist doch latte. wenn die von dem bundesamt für finanzen eine verdächtige kontrollmitteilung erhalten, dann agieren sie.


    es steht nirgendwo im sgb, dass cash baack oder andere rabattverfahren als einkommen gewertet werden. wenn du mal einen kontoauszug abgeben solltest, wo eine gutschrift drauf steht, dann schreibst du nur kurz dahinter , was das ist. wenn du heute im winterschlussverkauf eine hose für 10 euro weniger kaufst, dann ist dass ja auch kein einkommen, oder wenn du die pfandflaschen zurück bringst.