Anhörung

  • Hallo und Guten Tag! Sorry, Text ist viel länger geworden ...


    Seit ein paar Tagen lese ich mich durch viele Beiträge, die das ALG II betreffen, in der Hoffnung, einen zu finden, der meinem „Problem“ ähnelt. Leider ohne so wirklich fündig zu werden, Informationen konnte ich aber viele sammeln! Hierfür schon einmal vielen Dank!


    Ich versuche, so kurz und emotionslos wie möglich (was mir momentan sehr schwer fällt) meinen „Fall“ zu schildern und wenn ich „ich“ schreibe, dann meine ich natürlich meinen Mann und mich:


    Mein Mann ist selbständig, ich bin arbeitsuchend. Ende Juli 2010 habe ich den Antrag auf ALGII gestellt. Anlagen wie EKS, nebst BWA unserer Steuerberaterin, VM, KDU, Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate, etc. natürlich beigefügt. Den Antrag habe ich auch persönlich mit dem Sachbearbeiter durchgesprochen. Aus der abgegebenen EKS wurde ein durchschnittliches Einkommen (rückwirkender Berechnungszeitraum 01.01.-30.06.2010 – die Zukunft steht bei einem Selbständigen ja immer in den Sternen…) meines Mannes errechnet.


    Nur ein paar Tage später erhielt ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid über Leistungen zum Lebensunterhalt, Kosten Unterkunft/Heizung/Zuschuss zur privaten KV/PV meines Mannes) vom 01.09.2010-28.02.2011. Die Hinweise „VORLÄUFIG und „WESTENTLICHE ÄNDERUNGEN DER BETRIEBSEIN- UND AUSGABEN MITTEILEN“ habe ich zur Kenntnis genommen. Auch, dass eine abschließende Entscheidung erst nach Abgabe der abschließenden EKS erfolgt. Offen war: Was wird mein Mann tatsächlich im Bewilligungszeitraum verdienen, erhalten wir eventuell zu hohe Leistungen…?


    Anfang dieses Monats (mein Mann, immer noch selbständig und ich leider, leider auch noch arbeitsuchend) stellte ich den Antrag zur Weiterbewilligung der Leistungen ab 01.03.2011. Wieder mit sämtlichen geforderten Anlagen und der EKS, diesmal vom 01.09.-31.12.2010 als Berechnungsgrundlage für das Jobcenter. Addiere ich den Umsatz und teile ihn durch 4 Monate ergibt sich ein geringerer (- € 200,00) als beim Erstantrag. Addiere ich den Materialeinkauf, teile ihn auch durch 4, ergeben sich höhere Ausgaben (+ € 350,00). Die Kosten für KFZ/Benzin sind ebenfalls um € 250,00 gestiegen. Genaue Zahlen erhalten wir von unserem Steuerberater, der die 1/4jährlich fällige UST errechnet, die wir dann an das Finanzamt abführen. Eine monatliche Errechnung des Umsatzes und der Ausgaben bzw. Errechnung des Gewinnes erfolgte nicht. Und bitte, wie lege ich wesentliche Änderungen aus? Bei welcher Summe fangen sie an?


    Und nun geht der Blues los…


    Kurz nach Antragstellung: Schreiben vom Jobcenter „Hinweis Mitwirkungspflicht“: Anforderung von Kontoauszügen. Hintergrund: Wir haben vom Sparkonto (Guthaben waren in Anlage VM angegeben und ist im Rahmen des Freibetrages! Es ist eigentlich für die jährlich fällige Einkommensteuer gedacht.) Überweisungen auf unser privates Konto getätigt, zwecks Kontendeckung. Auch gab es Überweisungen vom Geschäftskonto aufs private, da fast alle Abbuchungen vom Privatkonto erfolgen. Ich habe mich sofort schriftlich geäußert.


    Ein paar Tage später das nächste Schreiben des Jobcenters, in dem um weitere Angaben gebeten wurden, u.a.: Wofür wir das ALGII verwenden! Also wieder Unterlagen zusammengestellt, einen entsprechenden Brief geschrieben und eingereicht.


    Telefonate habe ich auch mit dem Jobcenter geführt, da ich nicht verstehe bzw. verstand, was man von mir will! Kann es nicht im genauen Wortlaut wiedergeben: Mir wurde u.a. gesagt: Wir haben einen zu hohen Lebensstandard: 2 Handys, zu hohe Miete, … Durch unsere „internen“ Überweisungen hätten wir unseren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.


    Jetzt kommt’s:


    Das Jobcenter will uns eine Anhörung schicken!? Eine Anhörung verbinde ich mit einer begangenen Straftat, zu der man sich äußern soll. Was habe ich denn jetzt verbrochen? Wieso werde ich beschuldigt? Alle Angaben, die ich gemacht habe erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen, ich habe keinerlei Einkünfte verschwiegen noch sonst etwas nicht angegeben!

    Ich weiß nicht mehr weiter: Den zugrunde gelegten Gewinn meines Mannes hat das Jobcenter errechnet, doch nicht ich! Ebenso wenig die Höhe des ALGII. Wenn ich Gewinn + ALGII addiere, haben wir € 1.600,00 zur Verfügung. Dieser Betrag deckt aber nicht immer alle Kosten, so dass eben Gelder hin und her geschoben worden sind. Immer dort hin, wo gerade ein Loch war. Aber immer mit dem schlechten Gewissen: Es ist das Geld fürs Finanzamt! Ist das ein Verbrechen?


    Außerdem muss doch erst die abschließende EKS, in der die korrekten Angaben bzw. Einkünfte, etc. angegeben sind, von uns beim Jobcenter eingereicht werden. Nach dieser errechnen sich doch erst die tatsächlich zu zahlenden Leistungen: Also zuviel oder zuwenig? Wenn ich hierbei falsche Angaben mache oder Angaben weglasse, dann erst gibt es einen Tatbestand! Richtig?


    Ich empfinde es als eine Drohung, dass mir eine Anhörung angekündigt wurde. Will man mich erpressen? Und, wieso unterstellt man mir im Voraus schon etwas, bevor Fakten vorliegen? (Wird mir schon beim Betreten eines Supermarktes unterstellt, dass ich einen Diebstahl begehen will?) Ich kenne mich weder im Sozial- noch im Strafrecht aus und kann nur so reagieren, wie es mein Verstand mir sagt: Am liebsten möchte ich mir rechtlichen Beistand suchen und gegen die Vorgehensweise des Sachbearbeiters etwas unternehmen.

    Sorry, aus kurz wurde lang und jetzt noch etwas ganz Persönliches über mich: Ich bin alkoholkrank, im November 2008 habe ich nach jahrelanger Abhängigkeit es endlich geschafft, mir Hilfe zu suchen und anzunehmen. Durch den Entschluss, nicht mehr zu trinken, habe ich auch meine Arbeitslosigkeit in Kauf genommen. Während einer langen Therapie hat sich herausgestellt, dass mein letzter Job einer der Gründe für meinen Alkoholmissbrauch war. Seit 2 ¼ Jahren lebe ich abstinent, habe Dank Familie, Freunden und psychologischer Unterstützung mein Leben komplett umgekrempelt und ich lebe gut ohne Alkohol! Ich wünsche mir, dass ich weiterhin stark bin und den Kampf gegen meine Krankheit nicht verliere…


    Vielleicht hat sich ja eine oder einer von Euch die Mühe gemacht, diese vielen Zeilen zu lesen und es kommt eine Reaktion hierauf. Ich würde mich sehr freuen. Aber auch wenn nicht, mir hat schon das Schreiben geholfen, ein wenig Dampf abzulassen. I go my way!


    Vielen Dank und liebe Grüße,


    Wattun

  • Du wirst ja nun nicht einer Straftat beschuldigt sondern sollst dich eben zu deinem Antrag äußern bzw. zu den dort gemachten Angaben.Wenn du dir nichts hast zu schulden kommen lassen und deine Angaben korrekt waren hast du doch nichts zu befürchten.Ich glaube nicht das du da gleich einen Anwalt brauchen wirst.Das Jobcenter wird wahrscheinlich damit Probleme haben das ihr Gelder von einem Konto zum nächsten überwiesen habt und 1600 Euro für zwei Personen ist schon ziemlich viel.Eventuell habt ihr zuviel Leistung bekommen oder euch hätte gar nichts zugestanden.

  • Zitat

    Wenn ich Gewinn + ALGII addiere, haben wir € 1.600,00 zur Verfügung. Dieser Betrag deckt aber nicht immer alle Kosten,


    mit verlaub gesagt, wenn 1600 € für zwei personen nicht reichen sollen, dann stimmt eure erwartungshaltung an den sozialstaat nicht. es ist wohl in der tat so:


    Zitat

    Mir wurde u.a. gesagt: Wir haben einen zu hohen Lebensstandard


    das dass wohl euer einziges problem ist.

  • Natürlich hört sich die von mir genannte Summe recht hoch an! Da gebe ich Euch recht. Ab Dienstag sind es min. € 350,00 weniger, da ab dann die angemessenen Kosten der Wohnung übernommen werden. Ich bin über das Jobcenter krankenversichert, mein Mann ist privat krankenversichert, fast 2/3 zahlen wir selbst - Familienversicherung über mich geht leider nicht. Genauso ist es mit seinen Versicherungsbeiträgen zur Rentenversicherung, die können wir doch nicht kündigen, ist die Altersvorsorge meines Mannes. Will jetzt nicht alles aufzählen. Kennt jeder Selbständige. Miete ist zu hoch = unser Problem, ich weiß. Alles, was "unnütz" war, ist gekündigt. Wollte doch nicht jammern, bin ja froh, dass es diese Unterstützung gibt! Und, sollte eine Überzahlung erfolgt sein, dann müssen wir zurückerstatten. Ist rechtens und mir klar. Bereichern will ich mich nicht. Den Antrag zu stellen, fiel mir sehr schwer. Habe bis Ende 2008 28 Jahre gearbeitet und würde lieber gestern als irgendwann in der Zukunft wieder los stiefeln! Aber da bin ich nicht allein... Erwartungshaltung hin oder her. Mir ging es doch bei meiner Frage um die Anhörung, deren Grund ich nicht so recht verstehe. Nicht, um Erwartungen an den Sozialstaat. Das wäre dann total falsch rübergekommen. Habe zum ersten Mal in einem Forum geschrieben, sicher viel zu ausführlich und missverständlich. Sorry! Werde es sein lassen.