Arbeitsunfähig aufgrund von Psychischen Krankenheiten

  • Guten Tag zusammen ich hoffe mal das ich im richtigen bereich bin


    zu mir ich bin vor kurzem 18 geworden und musste Harz4 beantragen das problem dabei ist das ich aufgrund von Psychischen krankheiten nicht abeitsfähig bin unter anderem leide ich an folgendem


    Depressionen
    Panik und Angst störung
    Persönlichkeits störung
    Borderline
    und wrscheinlich auch noch ein paar andere sachen die die ärzte bissher noch nicht herrausgefunden haben


    das schlimme ist ja das ich auch viele medikamente nehmen muss darunter gehörn Benzodiazepine neuroleptika antidepressiva war auch schon mehrfach in der Klinik wo das alles bestätigt wurde


    nur ich mache mir das sorgen denn am 18.3 endet bei mir die Jugendhilfe und ich muss versuchen alleine klar zu kommen das gute ist schonmal das ich eine wohnung gefunden habe die in der gleichen strasse ist wie die von meiner mutter so das ich wenigstens jemanden habe der mir helfen kann wenn was sein sollte


    so wie ich gehört habe werden die vom amt mich ja früher oder später zum Amtsarzt schicken und da kommen meine sorgen was ist wenn der arzt sagt ich sei fähig zu arbeiten ich meine ich habe es ja nichtmal innerhhalb eines jahres geschafft


    es ist ja nicht so das ich nicht arbeiten will aber in meiner zurzeitigen verfassung ist es mir einfach nicht möglich mein hausartzt brauchte ich garnicht erst gross zu fragen ob er mich erstmal krankschreibt er hat mich eher gefragt


    also wie soll ich eurer meinung nach am besten vorgehen ? so das ich harz4 beziehen kann aber gleichzeitig nicht arbeiten muss meine mutter leidet an den gleichen krankheiten und kann auch nicht arbeiten


    vielen dank schonmal für eure antworten

  • also zurzeit lebe ich in einer eigenden Wohnung die noch vom Jugendamt bezahlt wird aber eine neue habe ich bereits in die ich am 18 einziehen kann


    und meine eltern bzw nur meine mutter da vater unbekannt lebt auch nur von harz4 was heisst das dort nichts zu holen wäre

  • Okay. Ich fragte dies, weil 18-jährige in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen für eine eigene Wohnung haben. Könnte also sein, dass das Jobcenter versucht, Dich an die Wohnung der Mutter zu verweisen, aber es gibt sicherlich Gründe, weswegen Du von eben dort ausgezogen bist.
    Bezüglich Arbeit ist es nun so, dass Du Hartz IV nur dann bekommst, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und erwerbsfähig bist. Letzteres trifft in Deinem Fall wohl nicht zu und kann sicher ärztlich attestiert werden. Für solche Fälle wäre dann das Sozialamt zuständig, an welches man Dich höchstwahrscheinlich verweisen wird. Keine Angst, die Leistungen sind von der Summe her dieselben!


    Du solltest mit den entsprechenden Attesten in der Hand beim Jobcenter vorsprechen und Deine Situation schildern. Unter Umständen verweist man Dich direkt an das Sozialamt und kürzt dadurch die ganze Sache ab!