zu nunrecht erhaltene leistungen ??

  • ich habe vor 8 Monaten ALG II beantragen müssen. Drei Tage nach dem Leistungsbescheid habe ich der Arge mitgeteilt, dass ich mittels Anwalt versuche Unterhaltszahlungen einzufordern. habe auch reingschrieben das ich nicht weiss wann und wie hoch die Unterhaltszahlungen gezahlt werden. Von der Arge keine Reaktion. Dann zahlte der Vater vier Monate Unterhalt , nun seit drei Moanten nichst mehr. Die Arge hat mir eine Anhörung zukommen lassen und mir angedroht die zu unrecht erhaltene leistung zurück zu erstatten.
    Werden Sie die leistungen nun auch für die zukunft kürzen ??? denn Unterhalt WURDE gezahlt aber aktuell und in den letzten drei Monaten hatte der Vater nicht bezahlt er zahlt sehr unregelmäßig und die letzten zehn Jahre davor hatte er nie etwas gezahlt. viele dank für eurern ratschlag

  • Es geht der Arge sicher um diese 4 Monate, in denen Unterhalt gezahlt wurde. Anscheinend hattest Du dies nicht gemeldet. Bei der Anhörung musst Du angeben, dass derzeit keine Unterhaltszahlungen mehr geleistet werden, sonst rechnen die Dir weiterhin den Unterhalt an.

  • Danke Euch für die Beiträge :)


    Ich bekam Unterhaltsvorschuss damals, heute nicht mehr. Damals habe ich auch gearbeitet und kam selbst über die Runden. Nun mache ich eine Weiterbildung und bin angewiesen auf Transferzahlungen :(


    Ich habe dem Jobcenter ein Schreiben meines Anwaltes zukommen lassen indem hervorgeht, dass es schwer ist den Unterhalt einzufordern ( es besteht kein Titel) in dem Schreiben war die Anschrift des Kindesvaters notiert. Dies hat das Jobcenter genutzt um sich Informationen über den Vater zu holen, ist das überhaupt rechtens ?? in Bezug auf Datenschutz ??


    Mir bleibt die Frage WIE denn solche Summe ( knapp 800 Euro) zurück zu zahlen sind wenn die Leistungen die monatlich gezahlt werden kaum zum Leben reichen ??

  • Zitat

    Mir bleibt die Frage WIE denn solche Summe ( knapp 800 Euro) zurück zu zahlen sind wenn die Leistungen die monatlich gezahlt werden kaum zum Leben reichen ??


    Sei mir nicht böse, aber das war ausschließlich Dein Fehler, es nicht zu melden, jetzt bleibt nur noch mit dem Jobcenter eine für Dich tragbare Ratenvereinbarung zu treffen.


    Ein Darlehen des Jobcenters wird in der Regel mit 10% der Regelleistung (€ 36,40) pro Monat getilgt. Du solltest von Dir aus, diesen Rückzahlungsvorschlag machen.