Versorgungslücke im Trennungsjahr

  • Auf der Suche nach Antworten und Leuten, denen es vielleicht sogar ähnlich ergangen ist wie mir, kam ich auf diese Seite.


    Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.


    Folgende Situation beseht bei mir:


    Letztes Jahr habe ich mich von meinem Mann nach 17 Ehejahren getrennt. Unsere Kinder sind 11 und 15 Jahre alt. Wir 4 leben leider immernoch in der gemeinsamen Wohnung, mein Nochmann will nicht ausziehen, da das Haus auch noch seinen Eltern gehört. Er wurde letztes Jahr arbeitslos, bezieht nun ALG I. Ich hatte bis vor 1 Monat einen 400 Euro-Job, der mir aus betriebllichen Gründen gekündigt wurde.
    In der Wohnung haben wir uns arrangiert, jeder hat ein eigenes Schlafzimmer.


    Problem: Mein Antrag auf ALG II wurde nun abgelehnt, da wir als Bedarfsgemeinschaft gerechent werden und das ALG I meines Nochmannes ist relativ "hoch".


    Ich bin mit meinen Kindern auf Wohnungssuche, habe noch keine "angemessene" gefunden, da die Mieten entweder zu hoch waren oder die Nebenkosten nicht passend für die Bemessungsgrenzen.


    Eine Arbeit habe ich auch noch nicht gefunden.


    Für den Übergang stehe ich nun komplett ohne finanzielle Mittel da. Das Geld sowie Kindergeld verwaltet mein Nochmann. Zu Unterhalt ist er zwar verpflichtet, er wird aber durch Bereitstellung von Unterkunft und Nahrung durch ihn wahrscheinlich schon abgegolten.


    Ich sitze in einer totalen Versorgungslücke momentan. Solange ich keine Arbeit finde, habe ich kein Geld zur Verfügung. Kann das so sein?
    Wer hat ähnliche Erfahrungen mit so einem Zustand gemacht?

  • Dir wird nichts anders übrig bleiben als dir so schnell wie möglich eine eigene Wohnung zu suchen.Außerdem solltest du einen Anwalt einschalten der dir deinen Unterhalt regelt.Da ihr ja getrennt lebt kann es nicht sein das dein Nochmann weiterhin das Geld verwaltet.Man könnte dir damit unterstellen das ihr nicht wirklich getrennt lebt wenn es weiterhin ein gemeinsamens wirtschaften gibt.Im Bezug auf das Kindergeld so solltest du dieses bei der Familienkasse für dich beanspruchen.

  • Hallo,
    ebenfalls kann ich dir nur den Rat geben, einen Antrag zu stellen auf Hartz Vier und auf etwas schriftliches zu bestehen. Sagen kann man viel wenn der Tag lang ist. Fakt ist dass die Sachbearbeiter keine Lust haben auf noch mehr Arbeit, aber das sollte nicht dein Problem sein. Du hast sehr wohl Anspruch auf euren Anteil.Wenn ihr von Tisch und Bett getrennt lebt, können die euch auch keine BG unterstellen, einen Besuch vom Amt wirst du zu erwarten habe, lasse dich von so etwas nicht unterkriegen.Viel Erfolg weiterhin bei der Wohnungssuche