Zweckbezogene Einnahme ist weiterhin kein Einkommen ? (Klinische Studie)

  • Sachlage:
    Ich habe an einer mehrmonatigen klinischen Studie teilgenommen und es dem Jobcenter auch vorher mitgeteilt, dass ich dies werde.


    Punkt 1.)
    Das Jobcenter hat mir für paar Tage stationärem Aufhalt in der Klinik Geld abgezogen, da ich quasi im Krankenhaus gratis Essen bekam.


    Wie ich jetzt herausgefunden habe ist dies nicht rechtens:
    ALG II - Änderungen zum 01.01.2009 Sozialrecht und staatliche Leistungen Forum 123recht.net


    Zitat

    Nr. 11: Keine Anrechnung der Verpflegung , die im Rahmen stationärer Aufenthalte gewährt wird (Krankenhaus, Reha).


    Punkt 2.)
    Ich erhielt die Vergütung als Scheck.
    Von dem Geld zahlt ich 1100 Euro bar auf mein Konto ein um dieses auszugleichen.


    Nun zog mir das Jobcenter bei der Weiterbewilligung diese 1100 Euro aufgeteilt auf einige Monate ab bzw. rechnete dies als "sonstiges Einkommen" an.


    Ich wusste erst nicht woher dieser komische 3 stellige Betrag "sonstiges Einkommen" her kam und hab daher auch einen Brief aufgesetzt, der erst nach über 1 Monat beantwortet wurde.


    Nun bin ich sofort hingegangen und sagte dass die 1100 Euro - wie bereits im letzten Jahr mündlich mitgeteilt - von einer Studienteilnahme seien welche aber nicht angerechnet werden dürfen da es eine Zweckbezogene Einnahme darstellt.


    Dazu gibt es auch ein Urteil welches ich ausgedruckt mitgenommen habe:
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74542&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


    Urteil Kurzgefasst:


    Wobei ich auch die aktuelle Lage überprüft habe und diese geannten Gesetze gelten immer noch.


    § 11a SGB II*Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

    Zitat

    (2) Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.


    § 253 BGB Immaterieller Schaden Bürgerliches Gesetzbuch

    Zitat

    (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.


    Nun ist es so, dass die Dame mir einen Termin in der Leistungsabteilung gegeben hat.


    Ich selbst habe ja mehr als 1100 Euro (~2000 Euro) aus der Studie bekommen, was aber alles drauf ging um Schulden zu begleichen.


    Das war auch der Grund weshalb ich überhaupt an solch einer Studie teilgenommen habe... sonst würde ich so etwas nie machen.


    Auf jeden Fall wollte ich nun nachfragen ob das Urteil von damals immer noch gilt und ob und wenn ja wo ich mir vorher einen Rat einholen kann ?


    Denn wenn ich zu dem Termin hingehe und alles erkläre, muss ich auch sagen dass das Jobcenter mir nur 1100 Euro anstatt 2000 angerechnet hat obwohl ich dem Jobcenter letztes Jahr mitgetielt hatte das ich an solch einer Studie teilnehme.


    Es hat sich sowieso noch ein anderer Fehler in die Berechnung eingeschlichen, wo mir zu wenig Lohn angerechnet wurde, ich aber in einem Monat schon mehr Lohn anthielt (Was ich sowieso bereits gesagt habe).


    Ich möchte mir nun nicht ins eigene Fleisch schneiden, so dass am Ende vllt. sogar 2000 Euro als Einkommen angerechnet werden... dann habe ich nämlich wieder die ganzen Schulden...


    Was empfehlt ihr mir weiterhin zu tun und wie seht ihr den Sachverhalt ?

  • Hol Dir in Deinem örtlichen Arbeitslosenzentrum kostenlose Rechtshilfe und bitte darum, dass jemand von denen Dich als Beistand bei Deinem Termin in der Leistungsabteilung begleitet. Da Du davon ausgehen mußt, dass diese Angelegenheit möglicherweise vor das Sozialgericht kommt, solltest Du sehr genau auf das achten was Du sagst und vor allem was Du unterschreibst!


    Gegebenenfalls wird Dir dann Dein gerichtlicher Rechtsbeistand noch weitere detaillierte Informationen geben. Grundssätzlich ist es aber so, dass Dir alleine schon aufgrund der Tatsache, dass die Anrechnung einer Entschädigung als Einkommen nicht zugemutet werden kann.


    Deine Entschädigung für die Teilnahme an einer klinischen Studie ist tatsächlich mit Schmerzensgeld im herkömmlichen Sinne vergleichbar und daher nicht als Einkommen anrechenbar!
    Aber auch ansonsten würde Dir eine einmalige Leistung zustehen, ohne dass dies als Einkommen angerechnet werden dürfte. Schließlich hast Du damit Deine Schulden bezahlt – vor allem bei einer Bank sehr wichtig, zumal die Überziehungszinsen bei einem Girokonto nicht unerheblich sind und daher Deinen monatlichen Regelbedarf ganz erheblich schmälern.


    Ich habe mal wieder den Eindruck, dass da Jobcenter-Leute sich einen Spaß daraus machen, andere über den Tisch zu ziehen. Genau solche Fehlentscheidungen von Seiten der Jobcenter führen zwangsläufig zu der Überbelastung der Sozialgerichte.


    Ich drücke Dir ganz fest die Daumen im Kampf um Deine Rechte!


    Freydis;)