Anrechnung Zuschläge

  • Hi,


    ich habe folgende Frage und zwar arbeite ich 6 Tagewoche und reinige Turnhalle.


    Die Turnhalle wird Mo-FR in der Zeit von 22 bis 1 Uhr gereinigt und bekomme Nachtzuschläge
    Sonntags reinige ich von 17 bis 20 Uhr und bekomme Sonntagszuschlag.


    Ich habe Anspruch bei der ARGE 337€ + 130€ Miete = 467€


    Anrechnung 1:
    Brutto 714,44
    abzüglich Pauschale 100
    Zwischensumme 614,44
    20% Frei 122,888
    Freibetrag 222,888
    Netto 566
    Anrechnug ARGE 343,112


    Hierbei ist nun 714 steuerpflichtiges Brutto ohne Nacht und Sonntagszulagen


    Anrechnung 2:
    Brutto 855,56
    abzüglich Pauschale 100
    Zwischensumme 755,56
    20% Frei 151,112
    Freibetrag 251,112
    Netto 708
    Anrechnug ARGE 456,888


    Hierbei ist nun Brutto = 714,44 + 141,12 Nachtzulage + 52,92 Sonntagszulage (beides steuerfrei) und netto ohne steuerfrei zulagen


    Anrechnung 3:
    Brutto 714,44
    abzüglich Pauschale 100
    Zwischensumme 614,44
    20% Frei 122,888
    Freibetrag 222,888
    Netto 708
    Anrechnug ARGE 485,112


    Hierbei ist nun Brutto = 714,44 und netto 566€ + 141,12 Nachtzulage + 52,92 Sonntagszulage (beides steuerfrei) =708€ netto


    Ich weiss ja nicht ob die Zulagen anrechnungsfrei sind und welche Rechnung die ARGE verwendet, aber vllt kann mir jemand weiterhelfen.


    Wenn die ARGE nach Anrechnung 3 abrechnet wäre ich ja aus Hartz raus und hätte einen Überhang von 11€ würden diese 11€ dann auf meine Lebensgefährtin angerechnet weil Sie weiter in Hartz IV ist ?

  • Besten Dank lacki dann weiss ich ja nun was angerechnet wird, aber ich müsste ja raus dein da mein Bedarf inkl Mietzuschlag gedeckt ist.


    Ihr seid eine BG. Somit bekommt keiner oder alle Alg II. Das Einkommen wird nämlich nicht bei dir allein angerechnet sondern gleichmäßig auf euch beide verteilt.

  • Ihr seid eine BG. Somit bekommt keiner oder alle Alg II. Das Einkommen wird nämlich nicht bei dir allein angerechnet sondern gleichmäßig auf euch beide verteilt.


    Mein Weibchen arbeitet auch und verdient ca 500 brutto = knapp 400€ netto
    Der 18 jährige ist in der Ausbildung 675€ brutto = 535 netto (ist schon rausgeflogen bei der ARGE weil sein Verdienst zum Lebensunterhalt reicht)
    und der 17 jährige geht noch bis Juni Schule und fängt dann im August seine Lehre an.


    Wir haben schon mal überlegt das es evtl günstiger ist auf Hartz zu verzichten und stattdessen Kindergeldzuschlag zu beantragen was meint Ihr ?

  • Kinderzuschlag gibt es, wenn das Einkommen den Lebensunterhalt der Erwachsenen deckt und die Bedürftigkeit nur durch die Kinder zustandekommt. Das ist bei euch nicht so. Sonst hätte das JC euch nämlich schon zur KiZ-Antragstellung als vorrangige Leistung aufgefordert.

  • GG52 also laut Kindergeldzuschlagsrechner würden wir 270€ bekommen somit müsste unser Lebensunterhalt ja gedeckt sein, werde mal einen Termin bei dem JC machen und zur Not verzichte ich auf Hartz IV stelle Kindergeldzuschlag und wenn mir dann monatlich 50 - 80€ fehlen sollten ist mir das auch egal Hauptsache man ist nicht mehr auf das Amt angeweisen.