Fehlberechnung der ARGE bei ALG II

  • @ lacki - was nicht automatisch bedeutet das die anderen beiden Aussagen von GG 52 und diablo nicht richtig sind. Was man aus der Antwort von Mucki28 lediglich ableiten kann ist das er der Argumentation mit dem SB nicht gewachsen ist, oder meinst Du das es ihm möglich ist die Unterschiede zwischen den beiden angesprochenen Paragraphen dem SB zu verklickern und zu seinen Gunsten auslegen zu können? Ist schon verdammt zynisch wenn man wie Du dann so eine Praktik der Verwaltung, alles nur in kaum noch nachvollziehbaren Auslegungen zu verpacken, als einen Gewinn darstellt.


    Ich bezeichne sowas eher als Volksverarschung, insbesondere wenn man berücksichtigt das von Seiten der BA die ALG II Bezieher immer nur als nicht ausreichend qualifizierte Menschen dargestellt werden.


    Die Ironie die Du mit dem saftigen Zinsvorteil verkaufen willst ist leider auch nicht zum Lachen !