Meine Pflegebedürftige Mutter

  • Hallo Kerstin!


    Deine Mutter würde dann mit Dir und den Kindern in Haushaltsgemeinschaft leben, wobei ihre Rente Dir nicht angerechnet werden würde. Einzig und allein ihren Mietanteil würdest Du künftig vom Amt weniger bekommen. Diesen Teil müsste dann Deine Mutter bezahlen.
    Zudem müsste sie gegenüber dem Jobcenter eidesstattlich versichern, dass sie Dich weder aus ihrem Einkommen noch aus ihrem Vermögen unterstützt, da man unter Verwandten eben dieses gegenseitige Unterstützen vermutet.


    Gawain

  • Zitat

    ch denke mal, dass da Pflegegeld bezahlt wird, was, soviel ich weis, nicht als Einkommen angerechnet wird,

    das würde ja bedeuten, das Pflege durch einen Pflegedienst keine Arbeit wäre !? Diesen Pflegedienst aber bezahlt man mit dem Pflegegeld, richtig !? Wieso sollte dann bei einem eh arbeitslosen Familienangehörigen diese Tätigkeit nicht als Arbeit betrachtet, entsprechend vergütet und angerechnet werden !? Das krieg ich im Moment von der Logik nicht ganz auf die Reihe ! Eher könnte ich mir denken das die Pflege nicht vergütet wird weil man ja auch in der Fürsorgepflicht für die Eltern steht und im Grunde Unterhaltspflichtig ist!? Irgendwie kriege ich das grade nicht so ganz auf die Reihe, lieber Gawain !? :D Wenn die Qualifikation nicht gegeben ist, wird doch lediglich schlechter vergütet, so praktiziert man das dann doch bei den Pflegediensten - zumindest gegenüber den Mitarbeitern die das betrifft, beim Patienten wird abkassiert egal ob qualifiziert ausgebildet oder nicht der kann das in der Regel doch sowieso nicht beurteilen !

  • Stimmt, Kitty hat recht, das Geld bekommt ja die pflegebedürftige Mutter. Im übrigen wird auch Pflegegeld in der Tabelle der Einkommensarten als Einnahme zum Lebensunterhalt verneint, käme also auch nicht zur Anrechnung wenn der ALG II-Empfänger zugleich der Pflegegeldempfänger wäre.

  • Zitat

    Stimmt, Kitty hat recht, das Geld bekommt ja die pflegebedürftige Mutter. Im übrigen wird auch Pflegegeld in der Tabelle der Einkommensarten als Einnahme zum Lebensunterhalt verneint,

    okay das kann ich soweit nachvollziehen das die zu pflegende Mutter zunächst einmal das Pflegegeld bekommt und auch das dieses Geld nicht als Einkommen bei der Mutter sollte sie ALG II beziehen als solches nicht dem Einkommen zugeführt werden darf, dient ja dem Zweck sich die Pflege leisten zu können, aber; und da mache ich jetzt mal 3 große !!! Der, der dann pflegt übt eine Tätigkeit aus und das zu vergüten stellt für mich dann ein anrechenbares Einkommen da - im Umkehrschluss würde das sonst bedeuten das jeder ALG II Bezieher ansonsten einen alten Menschen pflegen könnte und der alte Mensch diesem Pfleger diese Leistung mittels Pflegegeld vergütet und dieses dann beim pflegenden ALG II Bezieher, der ja im Grunde eine Dienstleistung erbringt, nicht als Einkommen Berücksichtigung findet - Leute das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auf so einen Job müsste dann doch jeder Arbeitslose geil sein !

  • Horst


    Also nichts was ich "ergoogelt" habe stützt Deine Theorie Horst. Es heißt überall das Pflegegeld sei zweckgebundenes und daher nicht anrechenbares Einkommen. Ausgehend davon, dass der Pflegebedürftige selbst kein Hartz IV bekommt, da er ja aufgrund seiner Erkrankung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann, ist ja bei dieser Regelung logischerweise nicht an ihn gedacht, sondern an den Pflegenden.
    Auch in der Tabelle der Einkommensarten wird eine Anrechnung an Hartz IV ausdrücklich verneint!


    Wenn Du im Netz etwas Anderslautendes finden solltest, lerne ich gerne dazu ;)


    Gawain


    Ps: Alternativ reiche ich die Frage mal an GG52 weiter, der weis das :-)

  • § 1 Abs. 1 Nr. 4 Alg II-V:


    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ge-nannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:.... nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistun-gen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung,"



    Und die DA der BA führt dazu ergänzend aus:" Privilegiert werden diese Leistungen bei Pflege von Angehörigen. Angehörige sind Ehepartner, Verlobte, Geschwister, Verwandte und Verschwägerte sowie Geschwister des Ehepartners und Ehe-partner und Kinder von Geschwistern, auch Pflegeeltern und Pfle-gekinder. Eine sittliche Verpflichtung kann auch infolge innerer Bin-dungen z. B. als Stiefkind, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder langjährige Haushaltshilfe angenommen werden, insbes. bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft."

  • ja da kann man doch eigentlich nur jedem ALG II Bezieher gratulieren der in seinem näheren Umfeld jemanden zum Pflegen hat - ist zwar kein leicht verdientes Geld aber immerhin ein schönes Zubrot statt Zuhause vorm Fernseher zu hocken und wird beim ALG II noch nicht mal angerechnet ! Da macht es doch echt Sinn wie im vorliegenden Fall die Mutter in die HG zu holen! War mir echt noch nicht bekannt!

  • Vom Pflegegeld kann keiner reich werden.Man sollte selbst erstmal einen alten Menschen rund um die Uhr gepflegt haben um da überhaupt mitreden zu können.Wenn es nur ums Geld geht dann ist der Familienangehörige in einem Pflegeheim besser aufgehoben als zu Hause.Es sollte eigentlich selbstverständlich sein das man seinen Eltern im Alter etwas zurückgibt sofern das machbar ist.

  • @ Kitty 121 - war klar, das da jetzt wieder sowas in der Richtung kommt - manchmal kann ich den lacki verstehen !:D könnte ja mit Arbeit verbunden sein und was sind schon die paar € zusätzlicher Freiverdienst - Liebe Kitty, mach erst mal nen Container für nen Stundenlohn von 7,50€ und nem Zeitlimit von 3 Stunden von Hand leer, und stapel Karton für Karton vor dem Container auf Paletten die man dann mit dem Gabelstapler weiter ins Lager verfrachtet, Handling des Kartons zwischen 15 und 30 Kg dann so denke ich mal wird Dir die Pflege eines alten Menschen oder überhaupt eines Pflegebedürftigen Menschen wie Urlaub vorkommen. Es soll demnach auch Arbeiten geben die körperlich durchaus auch Einiges abverlangen. Und ob so manches Pflegeheim für den Angehörigen wirklich so viel besser ist, bezweifel ich auch mal, die Alten Leute am Vormittag aus dem Bett in den Rollstuhl verfrachten und sie dann an ein Fenster zu schieben um einen schönen Blick auf die Aussenanlage werfen zu können muss auch nicht unbedingt als Krönung der Pflege bezeichnet werden, oder ??? Wenn Eltern im Alter immer das zurück bekämen was sie Ihren Kindern in der Kindheit gegeben haben oweiha dann säße ich heute vermutlich im Knast, Die masse an Kochlöffeln, Kleiderbügeln und Lederriemen die meinen Rücken geziert haben, könnte ich mir vom Regelsatz inzwischen nicht mal mehr leisten ! ....weil nicht mehr machbar, hätten so gesehen dann sicherlich auch etliche Eltern heute verdammt viel Glück ! :D :D

  • Es kann ja keiner dafür das du so eine schlechte Kindheit hattest und wohl kaum einer würde verlangen das man sich in einer solchen Situation dann um seine Eltern kümmert. Was das schwere Arbeiten anbelangt da brauchst du mir nicht mit kommen denn ich arbeite selbst in einem Beruf wo täglich schwere Kisten und Kartons geschleppt werden müssen.Im Bezug auf die Pflege von alten Menschen kann ich dir sagen ich habe meine Oma fünf Jahre lang gepflegt und weiß was das an Kraft verlangt und dies nicht nur im körperlichen Sinne.Vom Pflegegeld bin ich allerdings nicht reich geworden im Gegenteil ich habe sogar monatlich noch von meinem Einkommen reingebuttert und da hatte meine Oma auch noch eine realtiv gute Rente.Was die Pflegeheime anbelangt da gibt es solche und solche. Meine Tochter arbeitet in diesem Beruf und das sehr gerne. Dort wo sie tätig ist werde die Leute nicht nur aus den Betten geholt um sie dann irgendwo abzustellen sondern sie werden auch noch im Alter gefordert und gefördert. Du magst es vielleicht nicht glauben aber die alten Leutchen dort fühlen sich alle sehr wohl was sicher nicht überall der Fall ist.Es ist auch nicht jeder Kindergarten top.

  • Zitat

    Du magst es vielleicht nicht glauben aber die alten Leutchen dort fühlen sich alle sehr wohl was sicher nicht überall der Fall ist.Es ist auch nicht jeder Kindergarten top.

    stimm ich voll und ganz zu ab 3000€ mtl kann man dann aber auch schon mal das eine oder andere an Aktivität und besserer Betreuung verlangen! :D Ist nur nicht jeder Rentner so reich und kann es sich erlauben dort gepflegt zu werden, da ist das Abschieben in die Familien für das Versicherungssystem schon effizienter! Unbestritten ist aber, das jede andere Tätigkeit dem Einkommen zu zurechnen ist. Gibt zudem genug ALG II Bezieher die gar keinen Hinzuverdienst haben, da ist sowas doch eine Top Gelegenheit - zwingt Dich ja keiner zwischen Leergutannahme und Paketzustellung auch noch diese Belastung zusätzlich anzutreten :D

  • Das ist dort kein Luxusheim und die Leute die dort wohnen sind auch keine Millionäre. Es kann ja jeder selbst entscheiden ob er eine Pflege ausführt oder nicht. Ich habe mich auch nicht beklagt.Ich hätte meine Oma auch in ein Pflegeheim geben können aber das wollte ich eben nicht. Die Pflege habe ich gerne gemacht denn sie war auch immer für mich da damit ich meinem Beruf nachgehen konnte als meine Kinder noch klein waren.Aber es ist jedem seins.