Sperrzeit bei nicht akzeptierter Vertragsverlängerung?

  • Hallo,


    mein Problem: Ich bin seit geraumer Zeit befristet angestellt, doch nun hat mir mein Arbeitgeber vollkommen überraschend eine unbefristete Vertragsverlängerung angeboten.


    Zugegeben, ich bin nicht glücklich darüber, denn die Arbeit ist psychisch sehr belastend für mich. Daher war ich zuvor ganz zufrieden, weil ich dachte, der Vertrag läuft aus bzw. wird maximal erneut befristet verlängert.


    Was passiert, wenn ich nun dieses an sich gute Angebot meines Arbeitgebers ausschlage? Bekomme ich dann eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezüglich Arbeitslosengeld aufgebrummt (weil ich sozusagen für die eintretende Arbeitslosigkeit verantwortlich bin)?


    Danke.

  • Bei mir wurde der Arbeitsvertrag nicht ein 3. Mal verlängert. Ca. 2 Wochen vor letztem Fristablauf bekam deshalb ich ein Schreiben, das mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.01.2012 endet. Mehr oder warum nicht noch länger stand nicht dabei. Die Agentur für Arbeit fragte nach einem Schreiben, wollte dieses Schreiben haben, kopierte es und legte es in meine Akte. Eine Sperrzeit bekam ich nicht. Einige Dich doch mit dem Chef, auch so ein Schreiben mit "sowenig Text" zu bekommen.

  • Wenn ein Arbeitsplatz mit Befristung in Unbefristet besetzt werden soll, so heisst das doch das der Arbeitgeber zufrieden ist.
    Weshalb ist die Situation so belastend?. Ablehnen ist ein Grund für eine Sperrfrist. Aus einem Arbeitsverhältnis herauskommen
    kann man immer..... Aber es ist besser sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus woanders zu bewerben. Dadrüber
    schon mal nachgedacht. Nur als Anregung. Bin schon immer in fester Arbeit, spreche also von der berufstätigen Seite. Gruß

  • Ich an deiner Stelle würde den Job annehmen und wie schon Mr. Ahnungslos schrieb, mich um einen anderen Job bewerben. Das macht sich bei der Jobsuche einfach besser. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht (bzw. mein Mann), dass man, wenn man einen Job hat, ganz anders zu einem Vorstellungsgespräch geht. Man hat ein anderes Selbstbewusstsein, mit dem Hintergedanken, ich habe ja einen Job, ich habe nix zu verlieren. Dass du beim ALG I eine Sperrfrist bekommst, ist so klar, wie das Amen in der Kirche.