Ich habe Mittel zur Warnehmung des Umgangsrechts beantragt;Fahrtkosten und die der temporären Bedarfsgemeinschaft.
Frage : werden die mir zu erstattenden Kosten der temp. Bedarfgemeinschaft der Mutter, die auch alg2 bezieht angerechnet ? und wenn, dann in welcher Höhe.
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Für die Tage, für die du Alg II für die Kinder bekommst, bekommt die Mutter keins.
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