Hallo brauche Hilfe.

  • Meine Frau und ich wollen uns in Freundschaft trennen. Möbel und andere Dinge haben wir schon aufgeilt. Meine Frau möchte sich eine andere Wohnung suchen und ich möchte bleiben.Ich habe ab und zu einen 400 Euro job und mache den Haushalt. Meine Frau verdient ungefähr 1500 Euro.
    Jetzt meine Frage: Müssen wir die Scheidung beantragen damit ich bedürftig bin oder kann ich mich jetzt schon beim Amt melden.
    Wenn meine Frau ausziehen würden könnte ich die Miete ja nicht bezahlen, selbst wenn sie ein bißchen Unterhalt zahlen würde.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen . Welchen Schritt müssen wir jetzt zu erst tun.....

  • Sobald deine Frau mit dem Ziel der dauernden Trennung auszieht, seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr und du kannst für dich einen Antrag auf Alg II stellen. Allerdings besteht ggf. eine gesetzliche Unterhaltspflicht deiner Frau dir gegenüber, so dass kein voller Alg II-Anspruch besteht.

  • Na praktisch wenn sie nicht mehr bei dir wohnt.Sie sollte richtig bei dir abgemeldet sein denn dies kann das JC nachvollziehen.Es kommt dann darauf an wie hoch der Unterhalt wäre den du zu erwarten hast während des Trennungsjahres und ob die Wohnung für dich alleine angemessen ist.Ansonsten würdest du dann Leistungen bekommen und müßtest dich aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.Nur Hausmann kannst du dann nicht mehr sein.