Anspruch ALG ?

  • Hallo,
    Ich habe ein Problem mit der AG was meinen Anspruch angeht,ich selber blicke trotz Internetrecherche nicht durch.
    Ich war 2011 schon mal arbeitslos und habe ca 12 Monate Alg 1 bezogen.
    Dieser Anspruch endete laut der AG Bescheid wegen Erschöpfung der Leistung.
    Danach war Ich einige Monate ohne Einkommen oder ähnliches weil ich kein HArtz 4 beantragen konnte.Ich lebe in einer Ehe ähnlichen Verhältnis und mein Freund verdient ca 2000 € netto( hat ein Kind das bei uns lebt) und somit endete der Antrag mit Ablehnung und Begründung das mein LG mich unterhalten muss.2012 habe Ich 7 Monate in einen Vollzeitjob gearbeitet.Leider wurde der Betrieb geschlossen und Ich musste mich wieder Arbeitslos melden.Mir wurde für 2 Monate ALG 1 zugesprochen.
    Auf meine Frage warum nur zwei Monate wurde mir gesagt das dies ein Restanspruch wäre von 2011.Ich fragte warum Ich diesen damals nicht ausbezahlt bekommen habe,ich hätte diesen ja gebraucht.Diese Frage konnte mir die Mitarbeiterin nicht beantworten,ich bekäme Bescheid.Auch die Frage warum meine neue Arbeitszeit nicht angerechnet wird konnte oder wollte die Dame nicht beantworten, ich solle abwarten,dann nach nervigen etlichen Gespräche am Telefon mit der AG Hotline wurde mir gesagt das Ich erst wieder mindestens 12 Monate Vollzeit bzw Versicherungspflichtig arbeiten muss um neuen Anspruch zu erwerben.Ich habe das Gefühl die Blicken selber nicht durch.Ich hatte die Meinung nach meinen Recherchen das , wenn der Anspruch besteht das auch die neue Beschäftigungszeit mit angerechnet würde und dem entsprechend mein Anspruch sich verlängert???
    Kann mir jemand vielleicht einen Tip geben oder Rat.
    Vielen Dank im Voraus



    Sabine

  • Einen neuen Anspruch erwirbst du erst, wenn du in einem Zeitraum von 2 Jahren mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hast. Somit hast du noch keinen Neuanspruch erworben.


    Mit dem Restanspruch ist es etwas ominös. Wenn du 12 Monate bezogen hast und der Anspruch wegen Erschöpfung endete, kann gar kein Restanspruch bestehen. Irgendwas stimmt da nicht in deren Unterlagen.