Angeblich bewusst falsche Angaben gemacht beim Vermögen

  • Hallo liebe Mitglieder des Forums,


    ich brauche dringend eure Hilfe. Mir ist folgendes passiert:
    Ich war Student und bin seit dem 01.06 arbeitslos und beziehe ALG2. Ich habe gestern einen Brief bekommen in dem mir vorgeworfen wird bewusst falsche Angaben gemacht zu haben als es um mein Vermögen ging. Ich habe Angegeben das ich 100€ auf dem Konto habe und das war es dann auch. Diese Aussage habe ich am 03.06 beim Arbeitsamt unterschrieben.
    Jetzt werden mir allerdings 3 Dinge vorgeworfen die ich an Vermögen haben soll bzw. habe für die es allerdings logische Gründe gibt.
    Also Nr.1 ist ich habe von meinen Eltern 1000€ als Darlehen erhalten. Aber erst nachdem ich die Aussage gemacht habe beim Amt, dass ich nur 100€ besitze. Der Grund hierfür ist einfach ich hatte kein Geld und das Arbeitsamt braucht ein wenig um mir das Arbeitslosengeld zu überweisen. Manchmal länger als 1 Monat. Da ich nicht 1 Monat von Luft leben kann das Darlehen.
    Nr.2 ich habe 6,24€ Dividende bekommen weil ich angeblich Geschäftsanteile bei der Sparda-Bank besitze. Allerdings habe ich nur die 150€ dort die jeder Kunde einzahlen muss um ein Konto zu eröffnen. Das heißt solange ich nicht mein Konto schließen komme ich da nie ran. Nach der Logik wäre ja dann auch die Kaution auf seine Wohnung ein Vermögen was man beitzt. Trotzdem habe ich doch dazu keinen Zugang.
    Das letzte ist etwas komplizierter ich habe von meinem Opa als Geschenk eine Kamera bekommen bzw. das Geld für eine Kamera. Also als Geschenk für den Studienabschluss. Dieses kam nun leider auch noch kurz nach Anfang des Monats also auch nachdem ich die 100€ beim Amt bestätigt habe. Das Geld habe ich an meine Freundin weiterüberwiesen die das Gerät mit Ihrem Amazon Account bestellte. Da es sich hierbei um eine Schenkung handelt ist das doch kein Problem oder?!


    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Danke schon mal an alle die sich den langen Text antun.


    Lieben Gruß

  • na das sieht schon nach verschleierung aus, dass du das geld weiter an deine freundin überwiesen hast. aber alles in allen sind dass doch pfennigbeträge. man hat doch pro lebensjahr 150 € freibetrag und 750 € als notreserve. anderseits wenn das geld deines opas nach antragstellung einging, dann ist es einkommen und kein vermögen.

  • . Da es sich hierbei um eine Schenkung handelt ist das doch kein Problem oder?!


    Oh doch! Alles was während des Anspruchszeitraumes zufließt, ist Einkommen. Alles was vor Antragstellung schon da war, ist Vermögen. Die Art des Einkommens und Vermögens ist dabei unrelevant. Man muss alles angeben, das Jobcenter (nicht das Arbeitsamt, das gibt es seit ca. 10 Jahren nicht mehr) entscheidet dann auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Anrechnug. Das Darlehen wird nicht als Einkommen angerehnet, wenn es mit einem ordentlichen Vertrag gemacht wurde und die vereinbarte Rückzahlung auch tatsächlich erfolgt.

  • Okay vielen Dank ersteinmal. Also zu der Schenkung ist das so eine Sache. Denn sie erfolgte ja mündlich vor der Zeit als ich Arbeitlosengeld bezog und das Gerät für das Geld wurde ebenfalls dann gekauft. Allerdings erhielt ich ebend das Geld erst nachdem das Arbeitlosengeld beantragt wurde. ?!