Geerbt und Hartz 4 auf Darlehen

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe ich bin hier in der richtigen Rubrik.
    Also, mein Mann hat Grundstücke im Ausland geerbt. Aber nicht alleine. Ihm gehören sie zu 1/3. Da der Verkauf dieser Grundstücke
    wirklich schwierig ist, bekommen mein mann, ich und 2 von 3 Kindern Hartz 4 auf Darlehen. Da das 3. Kind aus 1. Ehe ist bezieht es Unterhalt und erhält daher keine Sozialleistungen.


    Ich habe schon oft gelesen, dass wenn man erbt (in diesem Fall mein Mann) er es auch ist dem das Geld gehört, wenn die Grundstücke mal verkauft werden. Ich habe da kein Anrecht drauf und die Freibeträge kenne ich auch. Aber da möchte ich gar nicht drauf hinaus.


    Meine Frage ist : Da mein Mann alleiniges Anrecht auf sein Erbe hat, ist es dann richtig, dass die ganze Familie Hartz 4 auf Darlehen bekommt ???


    Oder müsste nur mein Mann es auf Darlehen bekommen und der Rest der Familie normal ?
    Eine Freundin hat mir da so ein Floh ins Ohr gesetzt, deshalb die Fragen.


    Schonmal Vielen Dank im Voraus


    Ariella


    P.S. Die Grundstücke hat er schon vor Leistungsbezug geerbt, da aber noch kein Geld da ist, denke ich mal, gehört das zu Vermögen oder ?

  • Das Grundstück/die Grundstücke sind Vermögen und müssen verwertet werden, WENN der Wert der Grundstücke den Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II überschreiten. NUR der überschreitende Wert kann angerechnet werden.
    Da das Vermögen bereits VOR HartzIV-Antragsstellung vorhanden war, kann selbst bei einem Verkauf dieser Grundstücke KEIN anrechenbares Einkommen entstehen, sondern es bleibt Vermögen (wie gesagt, NUR der Überschreitungswert kann angerechnet werden.
    WENN der Wert der Grundstücke niedriger ist als der Vermögensfreibetrag (einschl. evtl. anderer Vermögenswerte), ist grundsätzlich HartzIV auf Darlehensbasis ein glatter Rechtsbruch. Dann hätte HartzIV SOFORT normal und nicht als Darlehen gezahlt werden müssen.
    Falls der Vermögenswert überschritten ist, durch die Darlehenszahlung die Schonvermögensgrenze erreicht ist, muß ab diesem Datum weitere Zahlungen nicht mehr als Darlehen, sondern als normale HartzIV-Zahlungen aufgenommen werden.


    Gruß
    Ernie