Zahnersatz Härtefallregelung in Freiwillige Krankenversicherung?

  • Hallo an alle.


    Ich habe zwei wichtige Fragen zum Thema Freiwillige Krankenversicherung für Studenten und zur Härtefallregelung für Zahnersatz.


    Zu mir: Ich bin 31 Jahre und habe mein Studium zum Sommersemester 2014 an einer Universität aufgenommen. Mein Abitur habe ich am 16. Dezember 2013 auf einem Kolleg erworben. Ich werde sehr wahrscheinlich ca. 620 Euro/Monat elternunabhängiges BAfoG bekommen. Mein BAföG-Antrag wurde jedoch noch nicht bewillig.


    Jetzt ist es so. Ich wurde nach Erhalt des Abiturs für ein paar Monate Obdachlos und Einkommenslos. Jetzt, als ich das Studium am 1. April 2014 aufnahm habe ich meiner Krankenkasse (AOK) mitgeteilt, dass ich gerne weiter im Studententarif versichert sein möchte. Doch dann kam für mich der Schock. Die AOK teilte mir mit, dass ich seit dem 17. Dezember 2013 gar nicht mehr versichert bin. Das wusste ich nicht. Von 11. März 2014 bis 31. März 2014 (also 3 Wochen) habe ich ALG2 bekommen. Im Bescheid stand drinnen, dass das Jobcenter mich bei der AOK versichert. Das habe ich schwarz auf weiss. Jedoch meinte die AOK zu mir, dass dies nicht stimme. Dabei habe ich doch den ALG2-Bescheid schwarz auf weiss hier vorliegen.


    Die AOK teilte mir mir mit, dass ich in die freiwillige Krankenversicherung gehen könnte. Einen Antrag, den ich ausfüllen soll, hat mir die AOK bereits schon zugeschickt. Jedoch meint die AOK, dass wenn ich mich bei denen freiwillig versichern möchte, ich meine Beiträge ab dem 17.12.2013 zahlen muss. Also dass heisst, dass ich 4 1/2 Monate rückwirkend zahlen muss.


    Jetzt meine zwei Fragen


    Erste Frage:
    Muss ich wirklich rückwirkend ab 17. Dezember 2013 meine Beiträge in der Freiwilligen Versicherung bezahlen? Das ist enorm viel Geld für mich. Eine freiwillige Versichert kostet ja um die 140 Euro im Monat!


    Meine zweite Frage:
    Angenommen, ich fülle jetzt den Antrag bei der AOK für die freiwillige Versicherung aus und werde dort als "Freiwillig Versicherter" weiterversichert. Bekomme ich dann die Härtefallregelung für Zahnersatz in der freiwilligen Krankenversicherung?
    Fast mein ganzes Gebiss ist seit vielen Jahre schon zerstört. Nun möchte ich mir mein Gebiss (sobald) ich wieder versichert bin sanieren lassen. Also bekomme ich dann die Regelversorgung für Zahnersatz doppelt bzw. 100% von der Krankenkasse übernommen? Es ist wirklich sehr viel an meinen Zähnen zu machen, da sehr zerstört. Gilt die Härtefallregelung für Zahnersatz in der Freiwilligen KV? Oder greift sie nur für Pflichtversicherte?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen. :)

  • erste Frage: ja, du musst die Beitragslücken auffüllen, andernfalls brauchen die die nicht aufnehmen, gilt auch für jede andere Krankenkasse. Wir haben in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Wenn man obdach-und einkommenslos ist, sollte man schon darüber nachdenken, wie das mit der Krankenversicherung ist!
    wenn du die Beiträge dann nachgezahlt hast, müssten die dir aber wieder einen Studententarif anbieten. Nee, müssen sie nicht, denn der gilt nur bis zum 30. Lebensjahr!
    Wie das dann mit der Härtefallregelung ist, kann ich nun leider nicht genau sagen.


    nur mal so: tolle Lebensleistung, wenn man mit 31 Jahren anfängt zustudieren. Andere haben in dem Alter schon ihren Doktortitel gemacht. Zudem dachte ich immer, Bafög gibt es nur bis zum 30. Lebensjahr.


    http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studieren-mit-30.php


    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/10.php


    Mit einem Krankenkassen- Basistarif von 140 €, wird das nichts mit dem Zahnersatz. Aus meiner Sicht befindest du dich gerade auf einem Himmelfahrtskommando!

  • Was ist denn dasfür eine unverschämte Antwort?


    Ich dachte, dass ist hier ein Hilfe-Forum.


    Natürlich bekommt man auch als Ü30-jähriger Bafög. Es gibt eine Sonderregelung, dass wenn man sein Abitur auf dem Kolleg gemacht hat und unverzüglich danach das Studium aufnimmt, dass man dann weiterhin BAföG ausbezahlt bekommt.