EU Ausländer

  • Laut dem Sozialgesetzbuch II bekommen EU-Ausländer auf Arbeitssuche in Deutschland in den ersten drei Monaten nach Einreise keine Sozialleistungen. Danach wird geprüft, ob sie eine Arbeit gefunden haben oder ob sie keinen Job suchen. Einreise würde in deinem Fall heißen, seit wann du bei deinem Freund gemeldet bist. Wobei ich allerdings denke, dass man in eurem Fall gleich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und somit das Einkommen deines Freundes mit angerechnet wird.