Sperrzeiten -> verlängern die sich?

  • hallo,


    was ist wenn man als Referendar besteht & erst 3 Wochen später zum Jobcenter geht?


    "Bei Nichtbestehen bleibt der Referendar ein solcher, wird also nicht arbeitslos. Besteht er, endet sein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, und die Arbeitslosigkeit beginnt. Erscheint er dann nicht spätestens am dritten Tag seiner Arbeitslosigkeit beim Amt, gilt die Meldung als verspätet, und eine einwöchige Sperrzeit tritt ein."
    Quelle: http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/arbeitslosengeld-nach-dem-zweiten-staatsexamen


    Erhält man dann einer Sperrzeit von 3 Wochen oder von ebenfalls nur 1ner Woche, als wenn man nach 4 Tagen zum Jobcenter geht?


    Hintergrund ist, ob Wohngeld evlt. reicht. Dann möchte ich ja nicht beides parallel beantragen. Wenn ich jetzt erst einmal mit Wohngeld auskomme, dann ist es ja o.k., doch wenn ich dann also nach 2 Monaten erst Hart4 beantrage, habe ich dann 2 Monate Sperrzeit? Oder nur eine Woche Sperrzeit(man muss ich ja 3 Monate vor Arbeitslosigkeit melden)?


    Aber Mai habe ich nru ein paar Stunden, doch kann nicht berechnen wieviel das genau sein wird & was mich der Arbeitsweg, Essen und so kosten wird. Das heisst ich müsste jetzt Hartz4 beantragen. Aber ich möchte gucken ob Wohngeld reicht. Wenn ich dann nach einem Monat merke, es reicht hinten und vorne nicht(zur Not faste ich halt mal 2 Wochen, ist ja nicht das Ding), dann möchte ich auf Hartz4 umschwenken. Geht das so einfach?


    danke

  • 1. Die Sperrzeit beim Alg I wegen verspäteter Meldung beträgt eine Woche, egal ob man sich einen oder 10 Tage zu spät meldet.


    2. Beim Alg II (Hartz IV) gibt es keine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung. Im Gegenteil: Wenn du dich am Monatsletzten meldest, wirkt der Antrag auf den Monatsersten zurück.