Kinderzuschlag

  • Hallo, ich erhalte zur Zeit ALG 2. Hatte aber gleichzeitig Kinderzuschlag beantragt. Nun habe ich gelesen das man nicht gleichzeitig beide Leistungen erhalten kann. Könnte der Fall eintreten das ich ALG 2 und Kinderzuschlag bekommen könnte. Was würde in diesem Fall passieren, da mein ALG 2 um einiges höher wäre als Kinderzuschlag. Würde ich weiter ALG 2 beziehen oder müßte ich mit dem geringeren Kinderzuschlag auskommen ? Bitte um eine schnelle Antwort.

  • Hallo Rene,


    beide Leistungen zusammen gibt es nicht.
    Der Kinderzuschlag ist für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!