Hartz IV und Wohnungeigentümer

  • Hallo Majchen,


    Wohneigentum im Ausland, das nicht selbst bewohnt wird, wird als Vermögen angesehen.
    Ob es zu einer Verwertung des Eigentums kommt muss im Einzelfall geprüft werden.


    Deshalb würde ich hier anraten, mal eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!