Muss ich für meinen Lebensgefährten aufkommen?

  • hallo


    ich bin neu hier ;-)
    ich habe folgendes problem ich habe leider mit meinem lebensgefährten eine gbr gegründet
    hm naja jedenfalls bleibt alles an mir hängen und ich habe einen eingliederungsvereinbarung jetzt unterschreiben müssen naja also ich könnte jetzt noch eine stelle auf lohnsteuerkarte bekommen
    gewerbe gbr abmelden und neu für mich alleine anmelden freue mich weil ich dann über den satz knapp drüber liege
    nun die info vom amt das einkommen reicht leider nicht aus das ich verpflichtet bin für meinen
    lebensgefährten mit aufzukommen
    stimmt das denn wenn ich wirklich für mich und meine kinder aufkommen kann das ich wieder in hartz4 zurück muss nur weil ich für meinen lebensgefährten aufkommen muss??
    und hat jemand erfahrung das man in der bedarfsgemeinschaft nur an die antragststeller drangeht das sie arbeiten müssen und die mit in der bedarfsgemeinschaft leben brauchen nichts zu tun?
    hat jemand sowas schon mitbekommen?
    ich habe zu der netten dame gesagt ich will das er einen eigenen antrag abgeben tut weil wenn ich es nicht geschafft habe ihn in arbeit zu bringen dann überlasse ich das jetzt ihnen und darauf hin sagte man mir wenn ich nicht für die gesamte bedarfsgemeinschaft sorgen kann bleibe ich in hartz4 drin


    grüsse
    trine

  • Hallo trine,


    ihr seit eine BG (Bedarfsgemeinschaft), dein Partner zählt dazu. Wenn dein Einkommen nun eben nicht reicht könnt ihr zusätzlich ALG II beantragen. Dein Partner kann nicht ALLEIN einen Antrag abgeben, so das er allein berechnet wird.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!