Anrechnung Vermögen

  • Hallo


    ich habe eine Frage,


    es gibt doch bestimmte Regeln, wieviel Vermögen man haben darf, falls man von Vermögen sprechen darf *g


    Situation:


    ehepaar , verheiratet, beide mitte 50, einer wird Mitte 2008 HartzIV Empfänger, der andere noch ALG I (wird es wahrscheinlich dann auch )


    es gibt ja die sogenannte freigrenze pro Lebensjahr, Lebensversicherung wurde als Altersvorsorge fest geschrieben
    Auto ist auch vorhanden


    das mal als vorwort


    nun die eigentliche Frage


    der mann soll von seiner mutter einen geldbetrag geschenkt bekommen, den er gerne anlegen möchte,


    das vermögen, einschließlich des angelegten Geldbetrages würde die freigrenze nicht überschreiten,


    aber , kann die arge da auch ran, wenn er dieses geld im januar aufs konto gebracht hat, und er dann im Juli hartz beantragen muss?


    denn es heißt ja so, was schon da war, bevor man den antrag gestellt hat, das ist ok (also immer im rahmen des freibetrages)


    oder grasen die dann auch nach und man soll das erst mal vertun?


    vielen dank


    Joha