Was steht einem zu?

  • "Bei uns an der Schule musste ich einen Antrag ausfüllen, indem auch Kindererziehung als erwerbstätig gilt bzw. die 3 jährige berufliche Tätigkeit ersetzt. Meine Tochter wird allerdings erst 2 Jahre und ich habe den dafür zuständigen Lehrer gefragt, was genau das für mich bedeutet. Für die Schule ist nur relevant, dass das Kind bis zur H-Phase 3 Jahre alt sein muss, ansonsten gibt es für die Schule kein Problem. Ob das Bafögamt das genauso sieht, konnte mir keiner genau sagen."


    Entscheidend ist, was die Schule auf der "Bescheinigung nach § 9 BAföG" (Formblatt 2) bescheinigt. Ich bitte darum, hier zu posten, was die Schule auf diesem Formblatt im einzelnen bescheinigt hat. Dann kann ich voraussichtlich sagen, ob dein Antrag Erfolgsaussichten hat.