HILFE bin nur noch am rechnen und werde bald errückt!!!

  • Hey,
    habe folgendes Problem ich bin ich der 12 SSW und werde zum 01.02.2008 Arbeitslos und mein Freund wird zum 01.02.2008 (also im gleichen Monat) Hartz 4 Empfänger was ich natürlich nicht grad berauschend finde...
    Nun wurde mir erzählt das mein Arbeitslosengeld dem ALG 2 Geld von meinem Freund angerechnet wird da wir ja ein eheähnliches Verhältnis führen.
    Was steht uns beiden dann zusammen zu und wird die Miete übernommen ?? Und ab wann dürfen wir uns eine größere Wohnung suchen weil wir ab 12 Juli 2008 zu dritt sein werden?? Momentan haben wir eine 2Zimmer-Wohnung mit 53 qm die 432 Euro warm kostet...
    Wieviel darf die Wohnung denn kosten (Kaltmiete)wenn wir zu dritt sind und wieviel qm darf sie haben....???
    Oh mir graut schon davor vom Hartz 4 zu leben...warum sind die Gesetze in diesem Land nur beschissen
    kein Wunder das wir Deutschen alle Auswandern :-()


    glg zicke213
    PS: Wäre leibe wenn ich soviele Antworten bekomme wie möglich....

  • hi ich bin 19 jahre auch in 11ssw und das amt meinte ich soll einfach ein antrag stellen auf eine wohnung da ich unter 25 jahren bin und mir steht 60m3 zu mit 350warmmiete nur ich habe das pech ich finde keine wohnung hier in unserer nähe nun sagt mir das amt ich soll bei meiner mutter und meiner kleinen schwester bleiben und die wohnung ist jetzt schon so klein für uns und das amt meinte wen mein freund mitzieht bekommt er vielleicht auch keinen cent er ist seit 1monat arbeitslos und bekommt auch bald geld von der arge ich weiss auch nicht wie man das macht wen ich zur arge sage ich will mit ihn zusammen ziehen....ob mir dann überhaupt noch was zusteht....der lacher ist ich versuche ewig bei der arge anzurufen einer verbindet mich zum anderen und nichts erreicht man!!!achso was ich noch geört habe mir steht geld ab 12ssw oder 13ssw zu stimmt das und wen wieviel?

  • Ab der 13 SSW steht dir ein Mehrbedarf zu. Das sind um die 50? im Monat wenn du ALG2 beziehst, ansonsten natürlich nicht.
    Es stimmt dir stehen 60 m² zu aber aus eigener Erfahrung weiß ich das auch eine kleinere Wohnung aussreicht also leg dich nicht zu sehr auf die größe der Wohnung fest. Wir haben bis jetzt zu dritt auf 50m² gewohnt und auch das geht. Hier bei deim Amt zählen zb. auch nicht die m² sondern vorallem der Preis.
    Als Schwangere darfst du in jedemfall ausziehen denn es zählt als wichtiger grund, allerdings weiß ich nicht ab wann.
    Ich bin mit 19 Jahren ausgezogen, habe gearbeitet und anteilig ALG2 bekommen weil mein Gehalt nicht reichte und konnte ausziehen weil ich Schwanger war, ansonsten hätte ich keine Unterstützung bekommen.
    Das mit dem anrechnen stimmt auch kommt aber darauf an wieviel Alg du beziehst. In einer Eheähnlichen gemeinschaft (trifft bei euch zu auch wenn ihr noch kein Jahr zusammen wohnt das ich davon ausgehe das er der Vater deines Kindes ist) wird davon ausgegangen das die Partner füreinander einstehen. Also zustehen tun euch beiden jeweils 311 ? also 622 ? + Miete und eventuell Mehrbedarf für Schwangere.


    Die Kosten für eine Wohnung die übernommen werden hängen vom jeweiligen Mietspiegel der region ab. Im Prinzip stehen mit 2 Personen 60 m² oder 2 Wohnräume und mit 3 Personen 75 m² oder 3 Wohnräume zu. Allerdings nur zu den Ortsüblichen m² Preisen. Generell gilt allerdings immer zu bedenken das man keinen Mietvertrag Unterschreiben sollte ohne die schriftliche!!!! zustimmung vom Amt zu erhalten denn im schlimmsten Fall werden dann nur die Kosten der alten Wohnung übernommen und ihr müsst die differenz zur neuen Wohnung selber bezahlen.
    In unserem Kreis ist es auch möglich eine Teurere Wohnung anzumieten und differenz Kosten selber zu tragen aber das ist wohl nicht überall so einfach möglich.


    Ich hoffe das war einigermaßen Verständlich geschrieben


    Liebe Grüße
    Tina