Wird der neue Kinderbetreuungszuschlag für Bafög-Empfänger auf ALG II angerechnet?

  • Hallo, ich bin gerade erst hier eingestiegen und schon wieder brennt mir eine Frage auf der Seele:


    Wird der neue Kinderbetreuungszuschlag für Bafög-Empfänger auf ALG II angerechnet?
    Mein Mann studiert nämlich und die Kinder und ich bekommen ergänzend ALG II, weil mein Einkommen so niedrig ist.


    Wenn das BAFÖGAMT nun den neuen Kinderbetreuungszuschlag zahlt, muss ich eine ANrechnung befürchten?


    Danke für zuverlässige Antworten, deci2001

  • Hallo,


    ich war gestern bei meinem Jobcenter in Berlin, und mir wurde gesagt, dass der Kinderbetreuungszuschlag eine zweckgebundene Leistung ist, und deshalb auch nicht angerechnet wird.


    Ich werde ihn jetzt beantragen, und im März kann ich dir dann mit Sicherheit sagen, ob er bei mir angerechnet wird.

  • Hallo,
    ....
    Ich werde ihn jetzt beantragen, und im März kann ich dir dann mit Sicherheit sagen, ob er bei mir angerechnet wird.



    würde mich sehr freuen, wenn du mir hinterher deine Erfahrungen mitteilst. Beantragt hat mein Mann den Kinderbetreuungszuschlag nämlich schon und da das Job Center weiß, das er demnächst ein bezahltes Praktikum macht, werde ich den Bafögbescheid samt Zuschlag und den Praktikumsvertrag demnächst zum Job Center tragen müssen - am Ende rechnen die alles an und wir haben uns mal wieder umsonst gefreut. Reicht mir schon, wenn sie das Praktikumsentgelt anrechnen....


    Gruß deci2001

  • Inzwischen habe ich es mit Hilfe eines anderen Forums gefunden:


    Die Hinweise der BA zu § 11 SGB II sagen: "Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG wird als
    zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht auf den Bedarf
    des Partners oder des Kindes als Einkommen angerechnet."


    Gebt einfach mal BA zu § 11 SGB II bei Google ein, dann erhaltet ihr gleich als erstes die neuesten Anwendungsvorschriften des Amtes. Auf Seite 31 der Hinweise zu § 11 Absatz (7) stehts dann.


    Und lasst Euch nicht irritieren: Die auf der Seite davor beschriebene Anrechnung des Bafögs gilt nur für Bafög-Empfänger, deren Bafög nicht ausreicht und die in der Bedarfsrechnung daher mitberechnet werden. Grundsätzlich ist das Bafög selbst auch Anrechnungsfrei! (siehe auch Wissensdatenbank SGB II auf der Seite der Arbeitsagentur!). Im Suchfeld einfach mal: Bafög eingeben.

  • Hallo Hansi,


    kannst du bitte mal deine Fragen als eigenes Thema erstellen. Auch dir zu liebe, denn dann hast du viel mehr Chancen auf hilfreiche Antworten als wenn du deine Fragen in einem inzwischen alten Thema von mir stellst.


    Auf deine Fragen genauer eingehen kann ich im Moment aus Zeitgründen leider nicht aber wenn du sie mit einer guten Überschrift als eigenes Thema eröffnest, hast du wie gesagt gute Chancen auf Hilfe.


    Ich selbst befasse mich die Tage auch noch einmal mit deinen Fragen, wenn meine drei Kinder es zulassen, die haben zur Zeit auch so ihre Probleme.


    Gruß