Wird Schadensersatz nach Einbruch als Einkommen angerechnet?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem, und zwar wurde bei mir eingebrochen und einige Gegenstände entwendet. Ich erwarte nun etwa 1500-2000€ Schadensersatz von meiner Versicherung.
    Wird dieses Geld nun als Einkommen angerechnet? Das wäre ja doppelt ungerecht. Erst werd ich beklaut, und und der Schadensersatz wird dann vom ALG2 abgezogen :confused:


    Grüße Micho

  • Aus dem Bauch raus würde ich sagen das sie das nicht anrechnen dürfen. Schließlich hättest du die Sachen ja auch gebraucht verkaufen können, dann wäre es eine Vermögensumwandlung gewesen, die ist auch erlaubt. Darüber hinaus ist die Zahlung der Versicherung ja eigentlich zweckgebunden. Denn du sollst dir ja davon die gestohlenen Gegenstände eigentlich neu anschaffen können. Aber wie gesagt: reine Bauchaussage! Kein fundiertes Wissen. Vielleicht kann ja noch jemand anderes mehr dazu sagen. Ich habe schon gegoogelt und auch nichts konkretes gefunden.

  • Hallo Micho !


    Die entwendeten Gegenstände die Dir von der Versicherung ersetzt werden, sind Vermögenswerte um die Du zunächst einmal reduziert wurdest, gerne kann ja auch die ARGE den Ausgleich betreiben um wieder in den Ist - Zustand zu gelangen, der Ihr ja bekannt ist.


    Da die ARGE dies sicherlich nicht möchte, wird Sie sich wohl oder übel damit abpfinden müssen das Du diesen Ausgleich zu dem was Ihr ja schon bekannt ist von der Versicherung erhältst. Zudem wird die versicherung diesen Ausgleich ja auch noch nicht einmal zu 100% erfüllen, sodas Du im Grunde gegenwärtig weniger als den Ist-Zustand bei Antragsstellung besitzt. Was will die ARGE dann noch beanspruchen?!


    Gruß