SGBII + Bafög als Einkommen?

  • Hallo,
    ich hab folgendes Problem und zwar studiere ich und erhalte Bafög, meine Lebensgefährtin mit unseren Kindern erhält SGBII. 1. Wird das Bafög bei Ihr als Einkommen dazu berechnet? weil lt, den Sachbearbeitern schon.Ich hab aber gelesen das nur 80% als Einkommen zählt und die restlichen 20% nicht, anderswo hab ich wieder gelesen, dass Grundsätzlich das Bafög selbst auch Anrechnungsfrei ist.
    Zu meiner 2. Frage, wie wäre es wenn ich ein 400 Euro Job hätte, da würde man mir das Bafög nicht kürzen, da man so etwas fördern möchte, aber wie schaut es dann bei meiner Partnerin aus? Muss sie mit kürzungen rechnen, weil mir das Bafög zum studieren nicht reicht?


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Danke!

  • 80 % werden angerechnet. Sind es mehr, Widerspruch einlegen. Außerdem solltest du beim BAföG-Amt den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14 b BAföG beantragen. Der wird anscheinend nicht auf das ALG II angerechnet.

  • Hallo,


    ich habe zur Anrechnung von Bafög auch die unterschiedlichsten Aussagen bekommen. Die häufigste ist aber gewesen: Bafög darf als zweckbestimmte Zahlung für die Ausbildung nicht angerechnet werden, da du als Student eigentlich ganz raus fällst aus der ALGII-Leistungsberechtigung.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen: ich lebe mit meinem Mann und unseren inzwischen 2 Kindern seit 04/06 unter einem Dach und er ist seit 2003 Student. Sein Bafög wurde noch nie angerechnet. Ich gebe lediglich immer zu Semesterbeginn die aktuelle Imma-Bescheinigung ab und das wars. Da er keinen Bedarf hat wird er nicht mitberechnet und Schluss.


    Man hat mir allerdings mit dem Zusammenziehen den Alleinerziehenden Mehrbedarf gestrichen und der Mietanteil meines Mannes wird wegen des Mietzuschusses den er über das Bafög erhalten müsste bei meinem Bedarf abgezogen. Einen Bafögbescheid wollte das Job Center von mir nie haben.


    Unterm Strich müsste eigentlich diese Trennung zwischen ALGII und Bafög für dich auch gelten. In jedem Falle reiche gegen eine Anrechnung egal wie hoch sie ist Widerspruch ein und recherchiere dazu alles was du im Netz finden kannst und schreibe eine ausführliche gute Begründung zu deinem Widerspruch. Ich hatte neulich damit Erfolg und habe nach über einem Jahr fast 700 Euro in einer anderen Sache nachgezahlt bekommen. Also erst mal kämpfen!


    Hier (in der Wissendatenbank) findest du noch nützliche Infos:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html


    Viel Erfolg!

  • Die Ausbildungsförderung ist bestimmt für den Lebensunterhalt und die Ausbildung. Eine Zuordnung dieses Einkommens auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft/ Haushaltsgemeinschaft würde eine Verfälschung der dem Auszubildenden in voller Höhe und allein zugedachten Ausbildungsförderung darstellen.
    Somit ist BAB/Bafög ausschließlich dem BAB/Bafög-Bezieher als Einkommen zuzuordnen (sowohl in der Bedarfsgemeinschaft als auch in der Haushaltsgemeinschaft).
    Die RZ: 9.42 ("...Wer Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist, ergibt sich abschließend aus § 7 Abs. 3 SGB II. Es sind also auch Einkommen und Vermögen von Personen zu berücksichtigen, die selbst vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen sind.") gilt keinesfalls für die Personengruppe der BAB-/ BAföG- Bezieher. Hierdurch wird lediglich klargestellt, dass auch die Altersrente auf den Bedarf anderer Mitglieder der BG angerechnet werden kann (vgl. im einzelnen Hinweise zu § 9, Kapitel 3.2).
    Kinder, die BAB in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder Schüler-Bafög erhalten, sind nicht von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Diese Leistungen mindern nur den Bedarf des Kindes, nicht jedoch den Bedarf der Eltern.
    Sollten neben dem Bedarf zum Lebensunterhalt Fahrkosten, Arbeitsmittel, etc. gezahlt werden, sind diese als zweckgebundene Einnahmen zu betrachten und daher nicht anzurechnen
    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html